Voraussetzungen für ein Studium in Mittweida
Grundvoraussetzungen für eine Zulassung sind die Hochschulzugangsberechtigung und die erforderlichen Sprachnachweise.
Nachweis der HochschulzugangsberechtigungBei fehlenden Nachweisen der Hochschulzugangsberechtigung können Ersatzdokumente wie z. B. ein Studienbuch, ein Studierendenausweis oder Prüfungsbescheinigungen vorgelegt werden. Diese Dokumente müssen als amtlich beglaubigte Kopie des Originals und mit einer amtlich beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Fehlen die Nachweise zum Studium im Heimatland komplett und können keine Ersatzdokumente vorgelegt werden, muss zumindest das Sekundarschulzeugnis aus dem Heimatland eingereicht werden. Es wird dann geprüft, ob dieses Zeugnis im Heimatland zum Hochschulzugang führt. Falls im Heimatland dazu noch eine Hochschulaufnahmeprüfung zu absolvieren ist, muss auch diese Prüfung nachgewiesen werden. Ohne Sekundarschulzeugnis ist keine Bewerbung möglich. Die Hochschule entscheidet auf der Grundlage dieser Dokumente, ob eine Zulassung zum Studium erfolgen kann. Es kann festgelegt werden, dass vor dem Studienbeginn noch Vorbereitungskurse absolviert werden müssen. |
SprachnachweiseDie Unterrichtssprache an der Hochschule Mittweida ist in den meisten Studiengängen Deutsch. Darum müssen für die Zulassung Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. ⇒ Anerkannte Sprachnachweise Geflüchtete, die die fachlichen Voraussetzungen zum Studieren an der Hochschule Mittweida erfüllen, werden im Kurs "Akademisches Deutsch" auf die Deutschprüfung DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) vorbereitet. Der Kurs ist für Anfänger gedacht, die wenig oder kein Deutsch sprechen. Es besteht eine Teilnahmepflicht. Nähere Informationen dazu gibt es ⇒ hier. |
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