Stand: März 2026
Die reguläre Prüfung findet im Wintersemester statt, üblicherweise in der zweiten Prüfungswoche, das heißt etwa Mitte Februar. Eine alternative Prüfungsperiode wird in der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester angeboten, üblicherweise Mitte/Ende August, um Überschneidungen mit regulär im Sommersemester angebotenen Prüfungen weitgehend zu vermeiden. Die Prüfungseinschreibung findet jeweils über selma statt. Sie müssen sich nicht im Wintersemester eingeschrieben haben und dann zurückgetreten, krank geworden oder (was sehr selten passiert) durchgefallen sein, um die Prüfung im Sommersemester abzulegen. D.h., Studierende können von vornherein planen, die Prüfung erst im Sommersemester abzulegen. In diesem Fall kann allerdings nicht garantiert werden, dass die Prüfung nicht sehr nahe an einer anderen regulären Prüfung liegt oder außerhalb der Kernprüfungszeit stattfindet. Wiederholungsprüfungen während der jeweils darauffolgenden Vorlesungszeit werden nicht angeboten, mit zwei Ausnahmen:
In beiden genannten Fällen ist nach individueller Terminabsprache mit uns (via susanne.pretzsch@tu-dresden.de) eine gesonderte Anmeldung zur Prüfung via Formular (beim Prüfungsamt erhältlich) erforderlich.
Termine zu den mündlichen Prüfungen werden im Wintersemester nach Nachnamen von A nach Z vergeben und im Sommersemester von Z nach A. Die Prüfungstermine mit Tag und Uhrzeit sind nach Abschluss der Einschreibezeit in selma einsehbar. Sie können versuchen, Ihren Termin individuell mit anderen zur Prüfung eingeschriebenen Personen zu tauschen. Sollte das gelingen, teilen Sie uns das bitte per Mail an susanne.pretzsch@tu-dresden.de mit.
In der Prüfung in Differentieller und Persönlichkeitspsychologie werden Kenntnisse in den Themenbereichen der beiden Vorlesungen Persönlichkeit I und Persönlichkeit II geprüft, d.h. im Temperaments- und im Fähigkeitsbereich. Die beiden Themenbereiche sind innerhalb der Prüfung gleichberechtigt, es stehen jeweils ca. 10 min zur Verfügung. Um sich in die Prüfungssituation einzufinden und Sicherheit zu gewinnen, besteht die Möglichkeit, ein Einsprechthema zu wählen (auch ohne vorherige Absprache). Das bedeutet, dass ein max. 5minütiger Vortrag zu einem Themenkomplex gehalten werden kann, der idealerweise weder zu breit (z.B. Intelligenz) noch zu eng ist (z.B. Zwei-Faktoren-Threorie von Spearman), sondern sich auf mittlerem Komplexitätsniveau bewegen sollte (z.B. Überblick über Strukturtheorien der akademischen Intelligenz). Der Vortrag sollte gut vorbereitet sein, da sich deutliche Mängel schon bei einem selbst gewählten Einsprechthema verständlicherweise nicht unbedingt positiv auf die abschließende Note auswirken.
Nach eventuellen weiteren Fragen zum Einsprechthema folgen Fragen aus dem Themenbereich, dem das Einsprechthema zuzuordnen ist. Nach etwa zehn Minuten wird zum jeweils anderen Themenbereich gewechselt. Die Fragen pro Themenbereich (und die Notenbildung) orientieren sich im Allgemeinen an folgendem Schema:
Bitte beachten Sie: Es kann passieren, dass wir in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht bis zu Fragen der Notenstufe 2 oder 1 kommen, wenn wir uns zuvor zu lange mit Fragen zu Notenstufe 4 oder 3 aufhalten mussten. Die abschließende Notenfindung, an der Prüfer:in und Beisitzer:in gleichermaßen beteiligt sind, orientiert sich an den Einzelnoten für die beiden Bereiche. Für die abschließende Findung der Gesamtnote werden auch Aspekte der Wissenschaftlichkeit der Darstellung und des grundlegenden Verständnisses der Inhalte (über reines Faktenwissen hinaus) herangezogen.
An- und Abmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über selma. Sie können die Person wählen, bei der Sie geprüft werden möchten (aktuell Prof. Strobel und Dr. Scheffel). Diesem Wunsch wird i.A. nachgekommen, bei Überbuchung einer Prüfperson wird jedoch umgelost. Die individuellen Prüfungstermine werden dann wie oben erwähnt nach Nachnamen vergeben (A bis Z im Wintersemester, Z bis A im Sommersemester). Sollten Sie den Prüfungstermin nicht wahrnehmen wollen oder können, haben Sie die Möglichkeit, sich bis zu 3 Tage vorher wieder über Selma abzumelden. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist kurzfristig krank werden, bitten wir Sie, bei susanne.pretzsch@tu-dresden.de Bescheid zu geben. Krankenscheine müssen nicht an uns, sondern an das Prüfungsamt gesendet werden.
Sollten Sie nach Ende der Abmeldefrist aus anderen Gründen die Prüfung nicht antreten wollen oder können, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit. Die Prüfung wird in diesem Fall mit nicht bestanden (5,0) bewertet, was insofern unproblematisch ist, als Sie ja zwei Wiederholungsmöglichkeiten haben.