Die Spezifikationen für OER gehen oftmals auseinander, aber im deutschsprachigen Raum hat sich die Begriffsbestimmung der UNESCO durchgesetzt. In der Pariser Erklärung von 2012 wurde auf dem UNESCO- Weltkongress zu OER folgende Definition festgelegt:
„(OER sind) „Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen in Form jeden Mediums, digital oder anderweitig, die gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt. Das Prinzip der offenen Lizenzierung bewegt sich innerhalb des bestehenden Rahmens des Urheberrechts, wie er durch einschlägige internationale Abkommen festgelegt ist, und respektiert die Urheberschaft an einem Werk.” (UNESCO Kommision 2013: 6)
Why Open Education Matters von Blink Tower unter CC BY 3.0 via https://vimeo.com/43401199