Die hier aufgelisteten Angaben richten sich an Studierende, die den Studienschwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie belegen wollen.

Was muss ich für Praktika beachten, damit sie nach Approbationsordnung (PsychThApprO) anerkannt werden können?

Zusätzlich zum kln klnischen Berufspraktikum (10 ECTS) ist ein klinisches Orientierungspraktikum (6 ECTS) zu absolvieren. Außerdem müssen beide Praktika die Voraussetzungen nach PsychThApprO § 14 und § 15 erfüllen.


Welche Voraussetzungen muss das Orientierungspraktikum erfüllen?
Checkliste - adaptiert nach PsychThApprO § 14 und Studienordnung von 2021

✓ Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits-und Patientenversorgung. Es können erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung sowie die grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit gewonnen werden.

✓ Das Orientierungspraktikum umfasst 150 Stunden – abzuleisten in mindestens 4 Wochen, maximal 8 Wochen.

✓ Das Orientierungspraktikum findet in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen statt, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden.

✓ In der Einrichtung sind approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen oder Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut:innen tätig. 
 Ärztliche Psychotherapeut:innen (allgemein oder für Kinder und Jugendliche), Psychotherapeut:innen in Ausbildung sowie Psychiater:innen sind nicht gemeint!
Diese Voraussetzung entfällt mit der aktuell gültigen Version der Verordnung vom 01.06.2023!

✓ Es erfolgt eine qualifizierte Anleitung durch berufserfahrene Praktiker:innen (in der Regel Diplom-Psycholog:in oder Master in Psychologie). Falls Sie nicht von einer/einem Dipl.- oder Master-Psycholog:in betreut werden, klären Sie das vorab mit der/dem Zuständigen für die Bachelor-Praktika an der Fakultät Psychologie. Falls es in der Einrichtung "nur" eine:n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in gibt, muss sie/er oder ein Dipl.- oder Master-Psycholog:in Sie betreuen.


Welche Voraussetzungen muss das Berufspraktikum (Berufsqualifizierende Tätigkeit I) erfüllen?

Checkliste - adaptiert nach PsychThApprO § 15 und Studienordnung von 2021

✓ Die berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.

✓ Das Berufspraktikum umfasst 240 Stunden - abzuleisten in mindestens 6 Wochen, maximal 12 Wochen 

✓ Es können grundlegende Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung gewonnen werden. Folgende Fähigkeiten werden erworben:

- Erkennen von Rahmenbedingungen und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit. Angemessene Zusammenarbeit entsprechend der Aufgabenverteilung mit den verschiedenen Berufsgruppen.

- Entwickeln und Anwenden grundlegender Kompetenzen in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen.

✓ Die berufsqualifizierende Tätigkeit I kann in folgenden Einrichtungen oder Bereichen stattfinden:
- in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung,
- in Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation
- in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder
- in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung.
✓ In der Einrichtung sind approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen oder Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut:innen tätig. 
    Ärztliche Psychotherapeut:innen, Psychotherapeut:innen in Ausbildung sowie Psychiater:innen sind nicht gemeint!

 

✓ Es erfolgt eine qualifizierte Anleitung durch berufserfahrene Praktiker (in der Regel Diplom-Psychologen oder Master in Psychologie).

✓ Die studierende Person hat vor Beginn des Praktikums bereits mindestens 60 ECTS-Punkte erworben.
    Die zusätzlich erforderlichen 30 Versuchspersonenstunden können auch nach dem Praktikum absolviert werden. 


Wie finde ich heraus, ob meine Praktikumseinrichtung die Voraussetzungen nach § 15 erfüllt? 

Sie fragen in den beschriebenen Einrichtung an, ob