1. Einführung

Der AI Act legt fest, dass die jeweiligen Akteure (Anbieter, Betreiber, Importeure etc.) unterschiedliche Pflichten haben, um Sicherheit, Transparenz und Grundrechtskonformität zu gewährleisten.


2. Allgemeine Anforderungen für alle KI-Systeme

Unabhängig von der Risikostufe gelten eine Reihe von Grundprinzipien, die alle KI-Anwendungen erfüllen sollten:

  1. Sicherheit und Robustheit

  2. Datenschutz und DSGVO-Konformität

  3. Vermeidung von Diskriminierung

  4. Transparenz


3. Spezifische Pflichten für hochriskante KI-Systeme

Für KI-Systeme, die in die Kategorie „hohes Risiko“ eingestuft werden (siehe Modul 3), definiert der AI Act strengere Auflagen. Dazu gehören insbesondere:

  1. Risikomanagementsystem

  2. Konformitätsbewertung

  3. Technische Dokumentation

  4. Überwachung nach dem Inverkehrbringen („Post-Market Monitoring“)

  5. Einhaltung von harmonisierten Normen


4. Technische Dokumentation und Qualitätskontrolle

4.1. Dokumentationsinhalte

4.2. Kontinuierliche Verbesserung

Die Dokumentation wird nicht einmalig erstellt, sondern sollte bei jedem Update oder jeder wesentlichen Änderung angepasst werden. So bleibt nachvollziehbar, welche Version des Systems eingesetzt wird und mit welchen Parametern.


5. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten

  1. Informationspflicht

  2. Nachvollziehbarkeit für Betroffene

  3. Kennzeichnung generierter Inhalte


6. Sanktionen und Konsequenzen bei Verstößen

Der AI Act sieht bei schwerwiegenden Verstößen empfindliche Bußgelder vor, die sich – ähnlich wie bei der DSGVO – an der Art und Schwere des Verstoßes orientieren. Für Hochschulen kann das beispielsweise dann relevant werden, wenn ein hochriskantes KI-System ohne ausreichende Konformität oder Dokumentation zum Einsatz kommt und dabei die Rechte von Studierenden oder Mitarbeitenden verletzt werden.


7. Praktische Umsetzung an der Hochschule

Welche Schritte sollten Hochschulen unternehmen, um die Anforderungen zu erfüllen?

  1. Projekt- und Risiko-Scoping

  2. Interne Prozesse und Leitlinien

  3. Dokumentation & Prüfung

  4. Schulungen und Sensibilisierung