Informationen zum Studium ohne Abitur

Rechtsgrundlage

nach § 17 (5) sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz:

Studienbewerber ohne Qualifikation nach Absatz 2 […Die für den Zugang zu einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, erforderliche Qualifikation wird nachgewiesen durch 1. die allgemeine Hochschulreife, 2. die fachgebundene Hochschulreife, 3. die Fachhochschulreife oder 4. die Meisterprüfung…] können die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in einem bestimmten Studiengang durch Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung erwerben. Zur Hochschulzugangsprüfung wird zugelassen, wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf vorweisen kann. Die Anforderungen an die Hochschulzugangsprüfung sind so zu gestalten, dass deren Bestehen die grundsätzliche Befähigung des Bewerbers nachweist, das Studium nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich abzuschließen. Das Nähere, insbesondere Form, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Prüfungsleistungen, die Bewertungskriterien, die Zusammensetzung der Prüfungskommission, das Verfahren bei Unregelmäßigkeiten während der Prüfung und die Wiederholbarkeit der Zugangsprüfung regeln die Hochschulen durch Ordnung.

Voraussetzungen der sächsichen Hochschulen

 

Hochschule  

Kriterium

HTW Dresden

TU Dresden

TU Freiberg

TU Chemnitz

Uni Leipzig

HTWK Leipzig

FH Zwickau

FH Mittweida

FH Zittau/ Görlitz

Min. 2 jährige Berufsausbildung

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Min. Berufserfahrung im erlernten Beruf (Jahre)

3

3

3

3

3

3

3

3

 

2*

Beratungsgespräch an der Hochschule

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Deutsche Staatsbürgerschaft

 

 

 

 

x

 

 

 

 

*Bei Teilnahme an dem Vorbereitungs-Onlinekurs, ansonsten 3 Jahre

Bewerbungsschluss

15.01.

15.01.