Nachhaltigkeit in gesamtwirtschaftlichen Kreisläufen (M.Eng.) (gilt ab WS 2021/22)

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Erzeuger von Abfällen

Erzeuger von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, 1. durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen (Ersterzeuger) oder 2. die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vornimmt, die eine Veränderung der Beschaffenheit oder der Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken (Zweiterzeuger).


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