Nachhaltigkeit in gesamtwirtschaftlichen Kreisläufen (M.Eng.) (gilt ab WS 2021/22)

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Gewerbliche Sammlung von Abfällen

Eine gewerbliche Sammlung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist eine Sammlung, die zum Zweck der Einnahmeerzielung erfolgt. Die Durchführung der Sammeltätigkeit auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen dem Sammler und der privaten Haushaltung in dauerhaften Strukturen steht einer gewerblichen Sammlung nicht entgegen.


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