Seminar: Aktuelle Fragen des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes in den Vereinten Nationen

TU Dresden | Wintersemester 2021 / 2022 Seminar: Aktuelle Fragen des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes in den Vereinten Nationen

 

Aktuelle Fragen des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes in den Vereinten Nationen

 

Völkerrechtliches Seminar WS 2021/22

Prof. Dr. Dr. S. von Schorlemer

 

Liebe Studierende,

seien Sie zu Beginn des Wintersemesters 2021/22 herzlich begrüßt!

Wir stehen hoffentlich am Beginn zur Rückkehr zu einem in Teilen regulären Semester, denn wir hoffen auf eine positive Entwicklung, die es wieder möglich machen wird, uns unter der Einhaltung von pandemiebedingten Vorsichtsmaßnahmen in den Räumlichkeiten der TU Dresden zu begegnen.

Wenn es das Infektionsgeschehen und die Lage im Wintersemester zulässt, würde ich gerne die Veranstaltungen des Seminars in Präsenz anbieten, denn meine Mitarbeiter*innen und ich sehen den direkten wissenschaftlichen Austausch und Kontakt mit Studierenden als essentiell an.

Die Veranstaltungen des Seminars werden folglich in Präsenz (Raum: GER/052) – falls möglich – stattfinden am:

Donnerstag, 13. Januar 2022: ab 16:40-20:30 Uhr

Donnerstag 27. Januar 2022: ab 16:40-20:30 Uhr

Donnerstag, 3. Februar 2022: ab 16:40-20:30 Uhr

 

Mit herzlichem Gruß

Prof. von Schorlemer

 


 

Zum Seminar: Thema „Aktuelle Fragen des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes in den Vereinten Nationen“ 

Dozentin: Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer

Teilnehmendenzahl: 20 

Art: Wahlpflichtveranstaltung 

Zielgruppe: Studierende der Internationalen Beziehungen Bachelor und Master als Wahlpflichtveranstaltung.

Vorkenntnisse: gute bis sehr gute Grundkenntnisse im Völkerrecht 

 

Hintergrund des Seminars:

Menschenrechte sind mittlerweile ein zentraler und fester Bestandteil der universellen Völkerrechtsordnung, wie sie die Vereinten Nationen geprägt haben. Jedoch sind es gerade diese Rechte, die in Zeiten von Krisen und Konflikten unter Druck geraten und verteidigt werden müssen. Denn in der letzten Zeit hat das Menschenrechtsregime in vielen Teilen der Welt ernsthafte Rückschläge erfahren, wie es die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Michelle Bachelet passend ausdrückte:

„To recover from the most wide-reaching and severe cascade of human rights setbacks in our lifetimes, we need a life-changing vision – and concerted action to follow up. We need a human rights economy; human rights-based development; and societies that, in all their diversity, share bedrock commitments to reduce inequalities and advance all human rights.” (Human Rights Council, 47th session of the Human Rights Council Item 2: Human rights update by the High Commissioner, 21 June 2021.)

In diesem völkerrechtlichen Seminar werden Menschenrechte als ein gesamtheitliches Querschnittsthema behandelt. So werden unterschiedliche Themenfelder im Bereich der Menschenrechte abgedeckt und es werden Verbindungen zu anderen Wissenschafts- und Völkerrechtsfeldern aufgebaut. Diese betreffen u.a. Seenotrettung, Nachhaltigkeit, Konflikte, Sanktionen und Postkolonialismus.

Ziel des Seminars ist es, einen umfassenden Einblick in relevante Aspekte der Menschenrechte zu ermöglichen und wissenschaftlich zu untersuchen, welche Möglichkeiten, Lösungen, aber auch Probleme momentan im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz existieren. Es erscheint wichtig, ein tiefergehendes Verständnis für aktuelle menschenrechtliche Themen zu entwickeln, denn besonders in Zeiten von Krisen und Konflikten sollten menschenrechtliche Normen einen Weg zu einer faireren und gerechten Gesellschaft weisen.

 

Themenliste: (doppelte Vergabe möglich)

 

1. „Sklaverei – alter Fluch im neuen Gewand?“: Die Übereinkommen betreffend die Sklaverei

2. „Beseitigung von Regimegegnern“: Das internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (2006)

3. „best interest of the child” des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (1989): Die Arbeit des UN-Kinderrechtsausschusses in Bezug auf die Konkretisierung des „Kindeswohls“

4. „Kindersoldaten als Täter und Opfer“: Das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (2000) und seine Umsetzung

5. Postkoloniale Kritik am Begriff der „Rasse“: Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1966)

6. „Frauenrechte vs gender?“: Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979) und die Tätigkeit des CEDAW-Ausschusses

7. „leave no one behind“: Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2006) und SDG 3

8. „Smart sanctions“ des UN-Sicherheitsrates: „a double edged sword“ für die Menschenrechte?

9. „White collar crimes“?: Die Ausarbeitung eines „Treaty on Business and Human Rights“ auf der Grundlage des Mandats des UN-Menschenrechtsrates

10. „Unterlassene Seenotrettung als Schandfleck der EU“?: Universelle Schutzpflichten zum Menschenrecht auf Leben

Betreuung:

  • Frau Professorin von Schorlemer bietet wöchentlich Sprechstunden an; die Termine werden auf OPAL und auf der Lehrstuhlhomepage veröffentlicht. Wir bitten Sie um eine Anmeldung unter eleonora.hummel@tu-dresden.de.
  • Die einzureichenden Gliederungsentwürfe sind Voraussetzung für die Präsentation der Arbeit und werden von Frau Professorin von Schorlemer korrigiert.
  • Herr Felix Schmermer übernimmt die Betreuung in OPAL und beantwortet Ihre Fragen außerhalb der Sprechstunden.
  • Empfohlen wird die Teilnahme an der „Juristischen Schreibwerkstatt“, angeboten von Herrn Hock und Frau Dohmen, OPAL-Kurs. Dort werden wichtige und grundlegende Kenntnisse für das Schreiben einer juristischen Seminararbeit vermittelt.

 

Hinweis:

 

  1. Die Einschreibung in das Seminar (OPAL) erfolgt ab Donnerstag 14.10. (08:00 Uhr) und ist möglich bis incl. Donnerstag 21.10. (23:59). Eine Warteliste ist vorhanden (Zuständigkeit Felix Schmermer).

 

  1. Die Themenvergabe beginnt am Freitag 22.10. (11:00 Uhr).Doppelte Themenvergabe ist möglich (siehe Hinweise Themenvergabe). Die Themenvergabe endet am Mittwoch 27.10. (23:59 Uhr) (s.u. Erläuterung).

 

  1. Anschließend findet eine Einführung in das Seminar mit Frau Professorin von Schorlemer statt, wenn möglich in Präsenz (voraussichtlich Donnerstag 28. Okt. 2021, 18:30 Uhr; Raum GER/052).
    Sollte die Infektionslage die Präsenzveranstaltungen nicht zulassen, werden Sie darüber, sobald es absehbar ist, rechtzeitig informiert. Alternativ wird dann eine Online-Veranstaltung angeboten, über die Sie dann noch informiert werden.

 

Seminarleistungen:

  1. Einreichung einer detaillierten, schriftlichen Gliederung mitsamt Literaturverzeichnis bis spätestens 17.12.2021. Bitte an folgende E-Mail-Adresse senden: sabine.schorlemer@tu-dresden.de; felix.schmermer@tu-dresden.de.
  2. Eine mündliche Präsentation der Forschungsthesen und -ergebnisse von ca. 15 Minuten (bei doppelter Themenvergabe 30 Minuten insgesamt) plus anschließende Diskussion (ca. 30 Minuten) – am 13., 20., 27. Januar und 3. Februar 2022. Diese mündliche Leistung fließt zu 10% in die Note mit ein.

Im Vortrag stellen Sie bitte Ihren aktuellen Forschungsstand und interessante Erkenntnisse vor, die in Ihrer bisherigen Recherche aufgekommen sind. Gerne können Sie auch schon Diskussionsfragen für die anschließende Gruppendiskussion vorbereiten. 

Sollte die Infektionslage die Präsenzveranstaltungen nicht zulassen, werden Sie darüber, sobald es absehbar ist, rechtzeitig informiert. Alternativ wird dann eine Online-Veranstaltung angeboten, über die Sie dann noch informiert werden.

  1. Einreichung der schriftlichen Seminararbeit von ca. 20-22 Seiten, abzugeben bis spätestens 25.03.2022, bitte ebenfalls an die oben genannten E-Mail-Adressen senden.

 

Erläuterung:

Online-Themenvergabe: 

Die Themen werden nach einem „first come, first served“-Prinzip vergeben. Das bedeutet, die Themen sind unter dem Kursbaustein „Themenvergabe“ (OPAL) gelistet und dort ist die Eintragung in das gewünschte Thema möglich (Zeitraum: ab 22.10 (11:00 Uhr) bis 27.10 (23:59 Uhr).

Eine doppelte Themenvergabe ist möglich (2 Studierende pro Thema). Wenn jedoch ein Thema schon von 2 Bearbeiterinnen/Bearbeitern belegt ist, kann dieses nicht mehr gewählt werden. Das Abwählen eines Themas und erneutes Eintragen in ein anderes freies Thema ist in dem Zeitraum der Themenvergabe (22.10. (11:00) – 27.10. (23:59)) möglich.

In diesem Zeitraum können die Studierenden noch frei untereinander wechseln. Nach diesem Zeitpunkt (27.10. (23:59)) ist die Themenvergabe geschlossen und endgültig.

Zur Erleichterung der Kommunikation unter den Studierenden wird ein Forumsthema eingerichtet. Unter der Überschrift „Themenvergabe“ können die Studierenden sich über Wechselwünsche und Ähnliches zur Themenvergabe austauschen.

Sollte es bei der Themenvergabe zu Komplikationen kommen, die nicht durch das Forum geklärt werden können, können Sie Felix Schmermer (felix.schmermer@tu-dresden) kontaktieren.

 

Hinweise zur Hygiene:

Liebe Studierende,

um die Präsenzveranstaltung zur Einführung für das Seminar zu realisieren, sind folgende Teilnahmebedingungen zwingend für alle Studierenden zu beachten. Um den notwendigen Abstand zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, ist die Anzahl an Teilnehmer:innen für die Einführungsveranstaltung auf die eingeschriebenen Teilnehmer:innen begrenzt.

 

  • Teilnahmebedingungen
  • Das SARS-CoV-2-Maßnahmenkonzept der TU Dresden sowie die auf der Internetseite der TU Dresden veröffentlichten Regelungen sind einzuhalten. Bitte informieren Sie sich selbständig über die allgemein geltenden Regelungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung.
  • Ein aktuelles Hygienekonzept für die Veranstaltung wird auf OPAL unter: Hygienekonzept abrufbar sein. Dieses ist zwingend für die Teilnahme an der Einführungs-Veranstaltung zu beachten.
  • Grundlegend sind, nach aktuellem Stand, folgende Maßnahmen durch die Teilnehmenden einzuhalten (aktualisierte Fassung des Hygienekonzepts am Tag der Veranstaltung auf OPAL selbständig abrufen):
  • Die Teilnehmenden weisen keine Erkältungs-/Erkrankungssymptome (z. B. Husten, Fieber) auf, haben sich innerhalb der vergangenen 14 Tage nicht in einem Risikogebiet aufgehalten und hatten in den letzten 14 Tagen vor der Veranstaltung keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten oder mit begründetem Verdacht getesteten Person.
  • Die Teilnehmenden sollen einen maximal 24 Stunden alten negativen SARS-CoV-2 Test (Selbsttest vor Ort (Tests verfügbar) oder Schnelltest von einem Testzentrum (tagesaktuell), siehe für Testzentren https://stadtplan.dresden.de/?TH=VA_CORONA_TESTZENTREN ) vorweisen. Für diejenigen, die sich vorher nicht testen konnten, werden Selbsttests mitgebracht, die vor Ort genutzt werden müssen. Im Fall eines positiven Tests darf die Veranstaltung nicht (weiter) besucht werden.
  • Teilnahmebedingung ist das Eintragen von Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon/E-Mail-Adresse (leserlich, bitte eigenen Stift mitbringen)). Hierfür werden entsprechende Zettel während der Veranstaltung verteilt. Die Kontaktdaten werden am Ende der Veranstaltung zwecks Kontaktierung im Falle einer Infektion eines Teilnehmenden einbehalten. Die Daten werden einen Monat nach Ende der Veranstaltung vernichtet. Die Daten werden für keine anderen Zwecke genutzt.
  • Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) ist durchgängig verpflichtend.
  • Im Raum sollen die Teilnehmenden die Abstandsregel von mindestens 1,5 m zwischen Personen einhalten. Das Platzangebot im Raum ist entsprechend arrangiert, sodass dieser Mindestabstand eingehalten wird. Bitte achten Sie auch auf den Mindestabstand beim Einfinden vor der Veranstaltung und auch beim Verlassen der Veranstaltung, nicht nur im Raum.
  • Darüber hinaus ist auf eine gute Händehygiene, Husten- und Niesetikette sowie den Verzicht auf Händeschütteln zu achten.

Veranstaltungen Präsentationen: Auch bei den Folgeveranstaltungen gelten die zu dieser Zeit einschlägigen Hygienevorschriften. Sie werden zeitnah auf OPAL über die zu dieser Zeit bestehenden Regelungen informiert.

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