Seminar Recht der Internationalen Organisationen: Die VN als ein „lernendes System“ im Völkerrecht

TU Dresden | Sommersemester 2022 Seminar Recht der Internationalen Organisationen: Die VN als ein „lernendes System“ im Völkerrecht

 

Recht der Internationalen Organisationen: Die Vereinten Nationen als ein „lernendes System“ im Völkerrecht

 

Völkerrechtliches Seminar SoSe 2022 Prof. Dr. Dr. S. von Schorlemer

Liebe Studierende,

seien Sie zu Beginn des Sommersemesters 2022 herzlich gegrüßt!

Wir stehen am Beginn der Rückkehr zu einem in Teilen regulären Semester, sodass es wieder möglich sein wird, uns unter Einhaltung der pandemiebedingten Vorsichtsmaßnahmen in den Räumlichkeiten der TU Dresden zu begegnen.

Diese Lehrveranstaltung wird wieder in Präsenz angeboten. Meine Mitarbeiter:innen und ich sehen den direkten wissenschaftlichen Austausch und Kontakt mit Studierenden als essentiell an. Gerade in einem Seminar ist dieser Austausch enorm wichtig und wir freuen uns sehr, dass es in diesem Semester wieder möglich ist.

Veranstaltungen: Die Veranstaltungen des Seminars werden folglich in Präsenz stattfinden am:

 

Freitag, 17. Juni 2022: ab 14:50-20:00 Uhr in GER/007

Samstag, 18. Juni 2022: ab 9:20-14:30 Uhr in GER/007

Freitag, 24. Juni 2022: ab 14:50-20:00 Uhr in GER/007

 

Mit herzlichem Gruß,

Prof. von Schorlemer

 

Zum Seminar: Thema: Recht der Internationalen Organisationen: Die Vereinten Nationen als ein „lernendes System“ im Völkerrecht

 

Dozentin: Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer

Plätze: 20

Art: Wahlpflichtveranstaltung

Zielgruppe: Studierende der Internationalen Beziehungen Bachelor und Master als Wahlpflichtveranstaltung.

Vorkenntnisse: gute bis sehr gute Grundkenntnisse im Völkerrecht

 

Hintergrund des Seminars:

 

Neue Herausforderungen sind ein ständiger Begleiter der Vereinten Nationen. Daher ist es essenziell, dass sich das UN-System diesen neuen Herausforderungen stellt, sich adaptiert und auch Resilienz bzw. Standhaftigkeit gegenüber negativen Einflüssen zeigt. Das Völkerrecht ist dabei der zentrale Kern, der innerhalb dieses Lernprozesses unterschiedliche Funktionen einnehmen kann.

In diesem Völkerrechtsseminar werden Internationale Organisationen wie das System der Vereinten Nationen als ein lernendes System betrachtet. Welche Impulse zu neuen Lerneffekten in der betreffenden Organisation führen und wie sich diese auswirken, wird analysiert und wissenschaftlich aufgearbeitet.

Dabei wird thematisch ein sicherheitspolitischer Schwerpunkt auf unterschiedlichen Gebieten gesetzt, sowohl was die Institutionen (u. a. UN-Sicherheitsrat, UN-Friedenskonsolidierungskommission, Regionalorganisationen, Blauhelme) als auch das materielle Völkerrecht angeht (Gewaltverbot, Nichteinmischungsgebot, Aggressionsverbrechen, Klimasicherheit, Schutzverantwortung). Dies sind allesamt wichtige Elemente des Lernprozesses, der das System der Vereinten Nationen seit ihrer Gründung nachhaltig prägt.

Reformen und Adaptionen sind eine Konstante internationaler Organisationen. So ist auch das UN-System eine wichtige Quelle der Möglichkeiten und Chancen, die durch konstantes Lernen realisiert werden können:

„The simple answer is that the United Nations represents opportunities – opportunities for solving armed conflict and for helping victims back on their feet, opportunities for preventing mass atrocities against civilians and creating free societies everywhere in the world, opportunities for steering the globalization process in the right direction for reducing global poverty. It is not a given that the world will or can make use of these opportunities.” (Carsten Staur, Shared Responsibility: The United Nations in the Age of Globalization, 2013, S. xii-xiv)

Der Fokus des Seminars richtet sich vor diesem Hintergrund darauf, wie sich bisherige Reformen und Adaptionen in der Weltorganisation gestalten, wie dies völkerrechtlich zu würdigen ist und wie vorhandenes Lernwissen mit Blick auf globale Herausforderungen in den Internationalen Beziehungen künftig genutzt werden kann.

 

Themenliste: (doppelte Vergabe möglich)

 

Thema 1: Organisatorische und personelle Änderungen der UN ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten: Der Einfluss des Sekretariats (Kap. XV UN-Charta)

Thema 2: Die Revision des Gründungsstatuts: Bisher erfolgte Änderungen der UN-Charta und Probleme der Reform des UN-Sicherheitsrates 

Thema 3: Die Uniting for Peace Resolution 377 A (V) (1950) als Antwort auf Blockaden im Sicherheitsrat

Thema 4: Peacekeeping als lernendes System: Eine Betrachtung der Generationen des Peacekeeping und der Entwicklungshistorie

Thema 5: Erweiterte Handlungsspielräume für die UN: Der Wandel des Grundsatzes der Nichteinmischung der UN (Art. 2 (7) UN-Charta)

Thema 6: Paradigmenwechsel: Strafverfolgung als Mittel der Friedenssicherung des UN-Sicherheitsrates

Thema 7: Das Verbrechen der Aggression nach dem Rom-Statut: ein neuer Pfeiler des Gewaltverbots der VN-Charta?

Thema 8: Die Sicherung des Weltfriedens durch Regionalorganisationen gem. Art. 53 (1) UN-Charta: Optionen einer Revitalisierung

Thema 9: Solidarisches Miteinander von UN-Generalversammlung und Sicherheitsrat gem. Art. 11 und 12 UN-Charta als Lernprozess: Die Kommission für Friedenskonsolidierung („Peacebuilding Commission“) 

Thema 10: Die funktionale Neuerung durch die „responsibility to protect“ (R2P): Die Praxis des UN-Sicherheitsrates seit dem Ergebnisdokument des Weltgipfels 2005

Thema 11: Klimasicherheit und die UN: Die Agenda 2030, Ziel 13 („Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“)

Thema 12: Chancen des Lernens im 21. Jahrhundert: Eine Analyse der Reformvorschläge von Joseph E. Schwartzberg, Transforming the United Nations System: Designs for a Workable World (Tokyo, UNU Press 2013)

 

Betreuung:

Frau Professorin von Schorlemer bietet wöchentlich Sprechstunden in Präsenz an (Freitag 13-14 Uhr), daneben bei Anfrage auch digital. Die Termine werden auf OPAL und auf der Lehrstuhlhomepage veröffentlicht. Wir bitten Sie um eine Anmeldung unter eleonora.hummel@tu-dresden.de.

Die einzureichenden Gliederungsentwürfe sind Voraussetzung für die Präsentation der Arbeit und werden von Frau Professorin von Schorlemer korrigiert.

Herr Felix Schmermer (M.Sc., LL.M.) übernimmt die Betreuung in OPAL und beantwortet Ihre Fragen außerhalb der Sprechstunden.

Empfohlen wird die Teilnahme an der „Juristischen Schreibwerkstatt“, angeboten von Herrn Martin Hock (M.A., LL.M.), OPAL-Kurs. Dort werden wichtige und grundlegende Kenntnisse für das Schreiben einer juristischen Seminararbeit vermittelt.

 

Hinweis:

Die Einschreibung in das Seminar (OPAL) erfolgt ab Montag, 04.04.2022 (08:00 Uhr) und ist möglich bis inkl. Montag, 11.04.2022 (23:59). Eine Warteliste ist vorhanden (Zuständigkeit Felix Schmermer).

Die Themenvergabe beginnt am Dienstag, 12.04.2022 (11:00 Uhr). Doppelte Themenvergabe ist möglich (siehe Hinweise Themenvergabe). Die Themenvergabe endet am Montag, 18.04.2022 (23:59 Uhr) (s.u. Erläuterung).

Anschließend findet eine Einführung in das Seminar mit Frau Professorin von Schorlemer statt (Mittwoch, 20. April 2022, 18:30 Uhr), Raum: GER/009/U.

 

Seminarleistungen:

  • Einreichung einer detaillierten, schriftlichen Gliederung mitsamt Literaturverzeichnis bis spätestens 20.05.2022. Bitte an folgende E-Mail-Adresse senden: sabine.schorlemer@tu-dresden.de; felix.schmermer@tu-dresden.de. Die fristgerechte Abgabe ist verpflichtend für die weitere Seminarteilnahme.
    • Hinweis: Nennen Sie gerne 1-2 einschlägige Texte für Ihr Thema („Lieblingstexte“). Die entsprechende Literaturliste wird vom Lehrstuhl dann auf OPAL zur Verfügung gestellt; sie dient auch als Grundlage für gemeinsame Diskussionen während der Veranstaltung.
  • Eine mündliche Präsentation der Forschungsthesen und bisherigen Forschungsergebnisse von ca. 20 Minuten (bei doppelter Themenvergabe 40 Minuten insgesamt) plus anschließende Diskussion (ca. 30 Minuten) – am 17., 18., und 24. Juni (siehe oben Veranstaltungen). Diese mündliche Leistung fließt zu 10% in die Note mit ein.
    • Im Vortrag stellen Sie bitte Ihren aktuellen Forschungsstand und interessante Erkenntnisse Ihrer bisherigen Recherche vor. Gerne können Sie auch schon Diskussionsfragen für die anschließende Gruppendiskussion vorbereiten.
  • Einreichung der schriftlichen Seminararbeit von ca. 20-22 Seiten, abzugeben bis spätestens 26. September 2022, bitte ebenfalls an die oben genannten E-Mail-Adressen senden.

 

Erläuterung:

Online-Themenvergabe:

Die Themen werden nach einem „first come, first served“-Prinzip vergeben. Das bedeutet, die Themen sind unter dem Kursbaustein „Themenvergabe“ (OPAL) gelistet und dort ist die Eintragung in das gewünschte Thema möglich (Zeitraum: ab 12.04.2022 (11:00 Uhr) bis 18.04.2022 (23:59 Uhr).

Eine doppelte Themenvergabe ist möglich (2 Studierende pro Thema). Wenn jedoch ein Thema schon von 2 Bearbeiter:innen belegt ist, kann dieses nicht mehr gewählt werden. Das Abwählen eines Themas und erneutes Eintragen in ein anderes freies Thema ist in dem Zeitraum der Themenvergabe (12.04. (11:00) – 18.04.2022 (23:59)) möglich.

In diesem Zeitraum können die Studierenden noch frei untereinander wechseln. Nach diesem Zeitpunkt (18.04.2022 (23:59)) ist die Themenvergabe geschlossen und endgültig.

Zur Erleichterung der Kommunikation unter den Studierenden wird ein Forumsthema eingerichtet. Unter der Überschrift „Themenvergabe“ können die Studierenden sich über Wechselwünsche und Ähnliches zur Themenvergabe austauschen.

Sollte es bei der Themenvergabe zu Komplikationen kommen, die nicht durch das Forum geklärt werden können, können Sie Felix Schmermer (felix.schmermer@tu-dresden) kontaktieren.

Hygieneregeln:

Beachten Sie für alle Präsenzveranstaltungen die aktuell geltenden Hygieneregeln. Bitte informieren Sie sich selbstständig auf der Webseite der TU-Dresden über die zu dem entsprechenden Zeitpunkt geltenden Regeln.  

 

 

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