Der sog. Investiturstreit

TU Dresden | Sommersemester 2023 Der sog. Investiturstreit

Kaiser Heinrich III. verstand sich als der universale Herrscher der Welt. Einer Reform der Institution Kirche stand er sehr wohlwollend gegenüber. Mit seinem plötzlichen Tod und der Übernahme der Regentschaft durch seinen unmündigen Sohn Heinrich IV. 1056 begann eine für das Reich komplizierte Situation. Nach der Schwertleite begann Heinrich IV. seine selbständige Politik auch gegenüber den Reichsfürsten und auch gegenüber dem Papst. Nach der Investitur von Bischöfen in Mailand und Spoleto eskalierten die Auseinandersetzungen, was zur Exkommunikation von Heinrich IV. führte – ein Vorgang von nichtgekanntem Ausmaß. Die Differenzen zwischen Imperium und Sacerdotium eskalierten und es ging um mehr als um die Frage der Vormachtstellung.

Auch wenn der sogenannte Investiturstreit reichsrechtlich erst mit dem Augsburger Religionsfrieden 1555 beigelegt wurde, sollen im Rahmen des Proseminars nur die Ereignisse bis zum Wormser Konkordat 1122 verfolgt werden.

Das Proseminar versteht sich als permanente Präsenzveranstaltung.

Einführende Literatur

U.-R. Blumenthal: Der Investiturstreit, Stuttgart 1992; S. Beulertz: Das Verbot der Laieninvestitur im Investiturstreit, Hannover 1991; R. Butz: Der Investiturstreit, in: Handwörterbuch der deutschen Rechtsgeschichte, hg. von A. Cordes / H. Lück / D. Werkmüller / C. Berelsheimer-Kierst, 14. Lieferung, Berlin 2011, Sp. 59-64; J. Fleckenstein (Hg.): Investiturstreit und Reichsverfassung, Sigmaringen 1981; W. Goez: Kirchenreform und Investiturstreit 910-1122, Stuttgart 2000; W. Hartmann: Der Investiturstreit, München 2007; R. Schieffer: Die Entstehung des päpstlichen Investiturverbotes für den deutschen König, Stuttgart 1981; S. Weinfurter: Canossa. Die Entzauberung der Welt, München 2006.

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