Sie haben die Aufgabe abgegeben - hier ist noch einmal die korrekte Lösung!
Aufgabe 1:
Für was steht die Abkürzung „AfA“?
Informieren Sie sich im Internet, welche AfA-Methoden für die Darstellung des steuerlichen Aufwandes zulässig sind!
„AfA“ = steuerrechtlicher Begriff
= Absetzung für Abnutzung
zulässige Methoden für die Ermittlung des steuerlichen Aufwandes sind: