Lösung der Aufgabe

Sie haben die Aufgabe abgegeben - hier ist noch einmal die korrekte Lösung!

Aufgabe 1:
Für was steht die Abkürzung „AfA“?
Informieren Sie sich im Internet, welche AfA-Methoden für die Darstellung des steuerlichen Aufwandes zulässig sind!

Lösung

„AfA“ = steuerrechtlicher Begriff
        = Absetzung für Abnutzung

zulässige Methoden für die Ermittlung des steuerlichen Aufwandes sind: