Muss mit Abbruchkosten gerechnet werden, wie zum Beispiel beim Bau von Gewächshäusern auf Pachtland, erhöhen diese Abbruchkosten den Anschaffungswert und diese Summe stellt den Ausgangswert für die Berechnung der AfA-Kosten dar.
Beispiel: lineare Abschreibung eines Gewächshauses bei Berücksichtigung der Abbruchkosten; AW: 150.000 €; betriebliche ND =18 Jahre; Abbruchkosten geschätzt:
4.000 €
