Eine besondere Form der Abschreibung, die für die Aufwandsermittlung in der Buchführung Bedeutung hat, ist die Sonder-AfA. Dies ist ein steuerpolitisches Instrument, um den zu versteuernden Gewinn zu senken und Steuern zu sparen. Die Sonder-AfA ist ein fiktiver Aufwand, der zusätzlich zur normalen AfA (errechnet nach der linearen oder degressiven Methode) ausgewiesen wird.
Beispiel für die Sonder-AfA am Beispiel neuer EDV-Technik:
AW = 7.500 €; Nutzungsdauer = 3 Jahre; Sonderabschreibung: 20 % vom AW im 2. Jahr; lineare Abschreibungsmethode
Jahr |
normale AfA |
Sonder-AfA |
Buchwert |
1 |
2.500 € |
0 € |
5.000 € |
2 |
2.500 € |
1.500 € |
1.000 € |
3 |
1.000 € |
0 € |
0 € |
Informieren Sie sich im Internet über die aktuellen Voraussetzungen und Bedingungen für die Inanspruchnahme der Sonder-AfA!
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