Nur für die Kostenrechnung kommen folgende Methoden zur Anwendung:
Der Wiederbeschaffungswert eines Anlagegutes ist der Wert, was dieses Anlagegut zum Zeitpunkt z.B. 30.6.07; 30.6.08; 30.6,09 usw. kosten würde. Die Anwendung des Wiederbeschaffungswertes zur Berechnung der Abschreibung unterstützt die Refinanzierungsfunktion der Abschreibung. Verteuern sich die Preise für die Anlagegüter kann so ein Großteil der teureren Erneuerung aus den erwirtschafteten AfA-Beträgen finanziert werden.
Zuerst muss die jährliche Teuerungsrate für das jeweilige Anlagegut geschätzt werden (man kann sich z.B. an der Inflationsrate orientieren). Daraus ermittelt man die einzelnen Wiederbeschaffungswerte (WBW) für die einzelnen Jahre und berechnet den jeweiligen AfA-Betrag (= WBW/ND) für das einzelne Jahr.
Beispiel für die Abschreibung von Wiederbeschaffungswerten am Beispiel des Traktors:
es wird eine jährliche Preissteigerung von 3 % unterstellt
Jahr |
Wiederbeschaffungswert |
AfA-Betrag |
1 |
35.000 € |
4.375 € |
2 |
36.132 € |
4.506 € |
3 |
37.132 € |
4.641 € |
4 |
38.245 € |
4.781 € |
5 |
39.393 € |
4.924 € |
6 |
40.575 € |
5.072 € |
7 |
41.792 € |
5.224 € |
8 |
43.046 € |
5.381 € |
Gesamtwert |
38.904 € |
Wenden Sie das soeben gelernte nun an der folgenden Aufgabe an!
Berechnen Sie die AfA-Beträge für den Traktor bei Zugrundelegung von Wiederbeschaffungswerten mit der linearen AfA-Methode!
AW: 56.000 €; ND: 8 Jahre; jährliche Preissteigerung 5 %
Die Lösung finden Sie hier! [Lösung]