Neues UrhWissG zum 01.03.2018 in Kraft getreten
Zum 1. März 2018 ist das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft getreten. Im Kern geht es insbesondere um die neu gestalteten Schranken (Ausnahmeregelungen) des Urheberrechts, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen erlauben – ohne dass hierfür eine Genehmigung bei den Urhebern oder Verlagen eingeholt werden muss. Wie geschützte Werke eingesetzt werden dürfen, ist in den Paragrafen 60a ff. UrhWissG geregelt. Weitere, umfangreiche Informationen stellt das Portal … Neues UrhWissG zum 01.03.2018 in Kraft getreten weiterlesen
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