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SEMECO Projektskizze 2. Umsetzungsphase

SEMECO-Logo

Liebe Projektpartner, liebes Dresdner MedTech/AI Ökosystem,

das Zukunftscluster SEMECO und das Dresdner MedTech/AI Ökosystem haben sich in den letzten Jahren sehr erfreulich entwickelt. Im nächsten Jahr steht die Beantragung der zweiten Umsetzungsphase von SEMECO im Rahmen der BMBF Zukunftscluster-Initiative an.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Projektträger Jülich (PtJ) erwarten eine deutliche Weiterentwicklung und Reife sowie eine höhere Praxisnähe und Industrieanteil. Es wird eine kritische und kompetitive Begutachtung mit Vor-Ort Begehung geben, die dann hoffentlich zu einer erneuten Bewilligung führt!

Wir wollen diesen Prozess gemeinsam mit den Ideengebern und Unternehmen vor Ort gestalten - wendet Euch daher auch gern mit strategischen Ideen direkt an uns! Konkret wollen wir einen offenen Innovationsprozess anstoßen: Bisher geförderte Projekte aus Bundesförderung (Q/A-Projekte), aus Landesförderung (B-Projekte), assoziierte Projekte und auch neue Teams können innovative Projektideen einreichen. Besonders Start-ups sind sehr willkommen! Für neue Teams - schaut auf die SEMECO Webseite, dort ist die Grundidee gut dargestellt. Das SEMECO Leitungsteam wird die eingereichten Projektskizzen bewerten und trifft eine Auswahl für die Bundes- und Landesförderung. Die ausgewählten Skizzen werden von der SEMECO-Geschäftsstelle zur Vollantragstellung in der Bundesförderung aufgefordert.

Potentielle Projekte in der Bundesförderung:

    • können lokale und nationale Partner in die Förderung einschließen, unter Berücksichtigung des regionalen Fokus.
    • sind auf drei Jahre Laufzeit angelegt (im Anschluss an die laufende Umsetzungsphase I, voraussichtlich ab Mai 2026).
    • sollten sich an der bisherigen durchschnittlichen Fördersumme von 1,3 - 1,8Mio EUR über drei Jahre orientieren.
    • haben eine obligatorische industrielle Kofinanzierung, die mindestens 40% der gesamten Projektkosten betragen muss.

Potentielle Projekte in der Landesförderung (EFRE-Technologieförderung) können voraussichtlich mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten (bis maximal Mitte 2028) geplant werden. Es erfolgt eine Einzelprüfung durch die SAB, wie bisher auch.

 

#

Prozess

Deadline

1

Projektskizze

01.12.2024

2

Projektauswahl

12/2024 - 02/2025

3

Aufforderung zur Vollantragstellung

03/2025

4

Einreichung der Vollanträge und zugehöriger Dokumente

24.06.2025

5

Vor-Ort-Begehung BMBF, PTJ und alle Vollantragsteller

voraussichtlich ab 15.08.2025

6

Jury-Treffen & ZUC Präsentation

wird noch bekannt gegeben

7

Start Bundesförderung

voraussichtlich ab 05/2026

 

Die Projektskizzen sind bis einschließlich 01.12.2024 über diese Website einzureichen. Achten Sie darauf, alle Fragen zu beantworten!

 

 

In dieser Umfrage sind 8 Fragen enthalten.
Antrag auf Projekteinreichung zur 2. Umsetzungsphase
Projektleitung
Projektpartner
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
Projekttitel
Langtitel (Akronym)
Kurzprofile

Kurzprofile der Projektpartner

jeweils 2 Zeilen pro Partner

Geplantes Vorhaben
Beschreibung des Projekts
Beschreibung des Projektes inkl. Projektziel(e), möglichen Verwertungsoptionen, Schnittstellen mit anderen (geplanten) Projekten und Technology Readiness Level (max. eine A4-Seite, 1800 Zeichen inkl. Leerzeichen).
Finanzen
Geplante Ausgaben
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
Gesamtsumme
Industrieanteil

Angabe der geplanten Ausgaben in k€. FQ ... Förderquote (Universitäten und Forschungseinrichtungen 120%, KMU und GU nach individueller Bemessung).

BMBF Zukunftscluster-Initiative, Bemessungsgrundlage (Bekanntmachung vom 16.11.2020): Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine ­Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. KMU und GU nach individueller Bemessung und Anwendungsnähe des Vorhabens, nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt.

EFRE-Technologieförderung: Konditionen siehe Webseite.

Einwilligung
Hiermit bestätigen die Projektpartner,