Transfer-Fellowships für die Digitale Hochschulbildung in Sachsen

(5. Ausschreibungsrunde)

Die Hochschuldidaktik Sachsen (HDS) und der Arbeitskreis E-Learning der LRK Sachsen (AK E-Learning) schreiben – vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) – erneut Digital Fellowships für die Weiterentwicklung der digital gestützten Hochschulbildung an staatlichen sächsischen Hochschulen aus.

Der Fokus dieser fünften Ausschreibungsrunde liegt auf der Unterstützung des Transfers von innovativen Ideen für digital gestützte Lehr-Lernkonzepte. Ziel dieser Transfer-Fellowships ist es, bereits erprobte Fellowship-Vorhaben mit neuen Partner:innen auf andere Hochschulen und/oder Fachbereiche zu übertragen und den Erfahrungstransfer für weitere Interessierte systematisch zu dokumentieren. Gegenstand der aktuellen Ausschreibungsrunde ist daher eine neue Kategorie – die Transfer-Fellowships:

Für die gesamte Ausschreibungskohorte stehen Mittel in einem Volumen für ca. 10 Transfer-Fellowships zur Verfügung.

Programmziele

Ziel des Programms ist es, den gewinnbringenden Einsatz digitaler Werkzeuge und digital gestützter Methoden in einer hochschuldidaktisch fundierten Lehre systematisch weiterzuentwickeln. Die Fellowships sollen hierbei insbesondere eingesetzt werden für Konzepte oder Maßnahmen zur

Die Ergebnisse eignen sich als Modell für (möglichst viele) weitere Hochschullehrende in Sachsen.

Bei den Fellowships handelt es sich um eine an die Person der bzw. des Antragstellenden gebundene finanzielle Unterstützung, die den Fellows Freiräume und Ressourcen für die Realisierung und Dokumentation des Erfahrungstransfers verschafft. Die antragstellenden Personen teilen sich die finanzielle Unterstützung bedarfsgerecht. Die Vergabe mehrerer Fellowships für ein einzelnes Transfer-Vorhaben ist ausgeschlossen. Pro Person kann in einer Ausschreibungsrunde der Programmlinie nur ein Fellowship vergeben werden. Die Mitnahme oder Übertragung von Fellowships an Hochschulen, die nicht dem §1 SächsHSG zuzuordnen sind, ist nicht möglich.

Bewerbung und Auswahl

1. Interessensbekundung

Für eine Live-Präsentation (Ideen-Pitch) der Antragsideen vor einer Jury stehen 20 Zeitslots zur Verfügung. Die Zeitslots zur Teilnahme am Ideen-Pitch werden nach einer Interessensbekundung beider Antragstellenden in einem Losverfahren vergeben. Die Interessensbekundung ist bis zum 10.01.2024, 23:59 Uhr (Fristverlängerung bis zum 24.01.2024, 23:59 Uhr) über die Lehr-/Lernplattform OPAL möglich. Die Vergabe der Zeitslots an die 20 ausgelosten Antragstellenden erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Eine Bekanntgabe der zugelassenen Antragstellenden für den Ideen-Pitch sowie des zugelosten Zeitslots erfolgt nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen am 12.01.2024 (im Rahmen der Fristverlängerung 26.01.2024).

 

Antragstellende geben ihre Interessensbekundungen wie folgt ab:

Nur wenn beide Partner:innen eine Interessenbekundung abgeben, kann die Anmeldung zum Jury-Pitch angenommen werden.

2. Ideen-Pitch in einer Live-Präsentation

Die Antragstellung erfolgt anhand eines Ideen-Pitches, der am 06. und 07.02.2024 online durchgeführt wird. Der Ideen-Pitch umfasst eine 10-minütige Vorstellung des Transfer-Konzepts sowie 5 Minuten Zeit für Rückfragen. Eine Jury, bestehend aus Vertreter:innen der HDS, des AK E-Learning und Expert:innen außerhalb Sachsens verfolgt und bewertet die Pitches und bestimmt nach Abschluss aller Präsentationen die bestbewerteten Anträge. Die Geschäftsstelle der LRK Sachsen ist in der Jury beratend tätig.

Die Ideen-Pitches sollen das Vorgehen beim Transfer beschreiben und folgende Aspekte darlegen (im Rahmen der 10-minütigen Präsentation):

Neben den zu berücksichtigenden Aspekten sind der zu erwartende Beitrag des geplanten Vorhabens zur Erreichung der in der Strategie der digitalen Transformation im Hochschulbereich des SMWK dargestellten übergeordneten Ziele ausschlaggebend.

Rahmenbedingungen

In der aktuellen Ausschreibungsrunde arbeiten erfahrene Digital Fellows – Personen, die in den Ausschreibungsrunden 1 bis 4 mindestens einmal ein Fellowship realisiert haben – mit neuen Digital Fellows (ohne eigenes Digital Fellowship in den Ausschreibungsrunden 1 bis 4) zusammen. Eine Fortsetzung bisheriger Tandem-Fellowships mit denselben Akteur:innen wie in einer vergangenen Ausschreibungsrunde ist nicht möglich. Bisherige Tandem-Fellows können sich jeweils neue Transfer-Partner:innen suchen, mit denen sie gemeinsam die Passfähigkeit und Anpassungsbedarfe ihrer Konzepte und Erfahrungen für eine neue Hochschule und/oder einen neuen Fachbereich überprüfen.

Im Rahmen der öffentlichen Präsentation der Digital Fellowships wird von den unterstützten Fellows erwartet, sich in den Diskurs um die digitale Hochschulbildung in Sachsen einzubringen, indem die Vorhaben öffentlich (z. B. Best-Practice-Matrix des AK E-Learning, Podcast „Trafohaus//Lehre der HDS“, Newsletter-Beiträge, Präsenz auf Tagungen und Workshops) präsentiert werden und die Digital Fellows diese auf regelmäßig stattfindenden programmlinienübergreifenden Vernetzungstreffen (mindestens eine Veranstaltung in der Laufzeit des Fellowships) persönlich vertreten. Zur Dokumentation der Erfahrungen aus den Transfer-Fellowships findet ein zweitägiger Schreib-Workshop statt, der verpflichtend von beiden Partner:innen besucht werden muss. Die Termine finden Ende September/Anfang Oktober 2024 statt und werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Was sind Digital Fellows?

Digital Fellows entwickeln ihre eigene Lehrtätigkeit und -persönlichkeit unter Nutzung digitaler Medien weiter. Damit leisten sie einen Beitrag zur (digital gestützten) Realisierung neuer Lehr- und Lernformen in der sächsischen Hochschullehre im Rahmen der grundständigen Ausbildung Studierender. Digital Fellows sind damit Repräsentant:innen für einen spezifischen und selbstgewählten Ansatz, digitale Medien zur Erweiterung ihrer Lehre um neue didaktische Potenziale zu nutzen. Ihre Vorhaben entwickeln eine Modellwirkung für andere Lehrende und werden von den Digital Fellows öffentlich vorgestellt und diskutiert. Zu diesem Zweck werden vor allem Leistungen unterstützt, die neben einem Innovationsschub für die eigene Lehre auch das Potenzial besitzen, Breitenwirksamkeit zu entfalten.

Was sind keine Digital Fellowships?

Vorhaben, in denen Technologien weiter- oder neu entwickelt werden oder die der Finanzierung notwendiger Infrastruktur und Ausstattung dienen, können in dieser Programmlinie nicht unterstützt werden.

Vorhaben, die der Vernetzung, Qualifizierung oder Beratung von Akteur:innen dienen, werden in der Programmlinie der Digital Change Agents adressiert, sind jedoch im Rahmen der Digital Fellowships nicht unterstützungsfähig.

Die Entwicklung und Erprobung vollständig neuer innovativer Konzepte ohne Bezug zu einem bereits realisierten Fellowship sind in der aktuellen Ausschreibungsrunde nicht möglich. Unterstützt werden ausschließlich Vorhaben, die den Transfer bereits erprobter Ideen aus einem Fellowship der Ausschreibungsrunden 1 bis 4 zum Gegenstand haben.

Programmleistungen und -bestimmungen

Die bewilligten Mittel sind zweckgebunden für die Umsetzung des beantragten Vorhabens einzusetzen. Sie können, je nach Bedarf, für die vorhabenbezogene Unterstützung durch studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte, Stellenaufstockungen, Sachkosten sowie Reisekosten eingesetzt werden. Auch die Gegenfinanzierung befristeter Deputatsreduktionen ist möglich, um zeitliche Freiräume für die Planung des Lehrvorhabens zu gewinnen.

Den Gremien des Verbundprojektes (HDS und AK E-Learning) soll über den Arbeitsstand in angemessener Form (Abschlussbericht, Teilnahme an Kommunikations- und Vernetzungsaktivitäten (siehe oben)) berichtet werden. Darüber hinaus stehen die Digital Fellows für die Teilnahme an Erhebungen zur Wirksamkeit der Maßnahme zur Verfügung.

Weiteres Verfahren

Die Antragstellenden suchen sich eine:n Transfer-Partner:in. Hierfür steht eine Suche & Biete-Partnerbörse in OPAL zur Verfügung. Eine Übersicht über alle bisherigen Fellowships bietet die Möglichkeit, Eindrücke über bereits realisierte Konzepte zu erhalten.

Am 18.12.2023, 14:00 Uhr findet eine offene Online-Sprechstunde statt, bei der Fragen in Bezug auf die Partnersuche geklärt werden können.

Abgabe der Interessensbekundung (siehe oben)

Bekanntgabe der zugelassenen Antragstellenden inkl. Zeitslots für den Ideen-Pitch

Zur Vorbereitung des Ideen-Pitches findet am 15.01.2024, 13:00 Uhr und 26.01.2024, 10:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Aufbau und den Bewertungskriterien für die Ideen-Pitches statt.

Ideen-Pitch vor der Jury (siehe oben)

Bekanntgabe der ausgewählten Transfer-Fellowships

Versendung der Zuweisungsbescheide durch das SMWK

Frühestmöglicher Beginn der Vorhaben

Hinweise zur Datennutzung

Die Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.

https://bildungsportal.sachsen.de/portal/wp-content/uploads/2020/01/Datenschutzerklärung_Fellowships_2020.pdf

 

[1] Die Digital Fellows müssen über die gesamte Laufzeit des Fellowships einer Struktureinheit an der Hochschule zugeordnet sein, um die finanzielle Unterstützung nutzen zu können. Dazu gehören u.a. Professuren, zentrale Einrichtungen, Fakultäten, Studierendenräte oder Fachschaften.