"Vorlesung Recht der internationalen Organisationen"
Vorlesung "Recht der internationalen Organisationen"
Internationale Organisationen (IOs) sind neben den Staaten zentrale Akteure in den Internationalen Beziehungen. Die Vorlesung zielt darauf, ein besseres Wissen von den Rechtsgrundlagen, den Kompetenzen und der Funktionsweise Internationaler Organisationen zu vermitteln. Behandelt werden dabei schwerpunktmäßig Theorie und Praxis der Vereinten Nationen sowie die Handlungsmöglichkeiten von Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Im Lichte einer dynamischen Weiterentwicklung des UN-Rechts werden außerdem Reformnotwendigkeiten und -ansätze der Organisation dargestellt.
Gegenstand der Vorlesung sind im Einzelnen: Aufgaben und Funktionen von IOs; Mitgliedschaftsformen; Rechte und Pflichten der Mitglieder; Finanzierungsfragen; Willensbildungsprozesse und Abstimmungsregeln, Kompetenzstreitigkeiten; Haftungsfragen, Rechtsbefolgung und Sanktionsgewalt.
Internationale Organisationen (IOs) sind neben den Staaten zentrale Akteure in den Internationalen Beziehungen. Die Vorlesung zielt darauf, ein besseres Wissen von den Rechtsgrundlagen, den Kompetenzen und der Funktionsweise Internationaler Organisationen zu vermitteln. Behandelt werden dabei schwerpunktmäßig Theorie und Praxis der Vereinten Nationen sowie die Handlungsmöglichkeiten von Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Im Lichte einer dynamischen Weiterentwicklung des UN-Rechts werden außerdem Reformnotwendigkeiten und -ansätze der Organisation dargestellt.
Gegenstand der Vorlesung sind im Einzelnen: Aufgaben und Funktionen von IOs; Mitgliedschaftsformen; Rechte und Pflichten der Mitglieder; Finanzierungsfragen; Willensbildungsprozesse und Abstimmungsregeln, Kompetenzstreitigkeiten; Haftungsfragen, Rechtsbefolgung und Sanktionsgewalt.
- Dieser Inhalt ist freigegeben von 03.04.2017 00:00 Uhr bis 30.09.2017 23:59 Uhr.