Entwicklung der Hochschullehre an der TU Chemnitz

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Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Hier können Sie Ihre Fragen zum Datenschutz stellen, die sich gerade verstärkt durch die Umstrukturierung der Lehre in Online-Formate ergeben. Die Fragen werden dann im LiT.Workshop "Datenschutz in der Online-Lehre" am 14.04.2020 von Herrn Kirchner (Datenschutzbeauftragter der TU Chemnitz) beantwortet.

Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Vielen Dank für Ihre vielen Fragen! Herr Kirchner hat diese, soweit möglich, hier beantwortet: https://www.tu-chemnitz.de/rektorat/dsb/faq_lehre.html

Über einen Nachholtermin der Veranstaltung informiere ich Sie kommende Woche!

 

Herzliche Grüße

 

Janine Funke

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Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Der 14.4. ist vielleicht etwas spät, denn bis dahin sollen ja nach Möglichkeit schon erste Inhalte verfügbar gemacht werden bzw. Kollegen planen dann bereits online Vorlesungen auch via Zoom & Co. anzubieten.

Aw: Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Nur eine kurze Anmerkung zu Zoom:

Ich hoffe wirklich, dass niemand Zoom im Rahmen der Lehre einsetzt (siehe die Nachrichten der letzten zwei Tage, bspw. auf tagesschau.de).

Mir ist bekannt das die Universitäten Bremen und Potsdam darauf setzen wollen, ich würde aber jedem an der TU Chemnitz den Einsatz der hier verfügbaren BBB-Implementierung empfehlen (siehe letztes Rektorrundschreiben).

Aw: Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Lieber Herr Protzel, 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider war es terminlich nicht eher möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, so schnell es geht entsprechende Angebote zu machen. Aber unter der besonderen Situation, kommt es da leider manchmal zu Verzögerungen. Da wir uns am 14.04. noch immer am Anfang des Semesters befinden, ist es doch möglich noch einige Anpassungen zu machen bzw. Fragen, die sich vielleicht auch im späteren Semester stellen (z.B. zu Prüfungsleistungen) hier zu stellen.

Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Können mit der BBB-Implementierung Live-Vorlesungen (mit Teilnahme von Studierenden) datenschutzkonform aufgezeichnet werden?

Im Rahmen von Seminaren werden oftmals Referate von Studierenden gehalten und als Prüfungsleistung gewertet. Wie würde es sich dabei mit der Ton- bzw. Videoübertragung "aus dem studentischen Wohnzimmer" verhalten?

In OPAL lassen sich Gruppen erstellen, bei welcher die Option aktiviert werden kann "Teilnehmer sehen andere Teilnehmer". Dies könnte die Bildung von Lerngruppen und den Austausch im Allgemeinen fördern. Ist es zulässig, diese Option zu aktivieren?

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Ich habe stellvertretend für unsere Professur und unser Institut Fragen zur Nutzung von BigBlueButton, Magma (https://bildungsportal.sachsen.de/magma/) und OPAL:

Wie sieht eine, auf die Persönlichkeitsrechte bezogene, datenschutzkonforme Aufzeichnung aus? Gibt es Textbeispiele für Datenschutzhinweise bei Nutzung von BBB und OPAL, die wir Lehrende den Studierenden mit auf den Weg geben können? Unter welchen Voraussetzungen können bspw. Referate oder Gruppendiskussionen aufgezeichnet und den Seminarteilnehmer*innen zur Verfügung gestellt werden?

Was ist bei der (audio-)visuellen Einbindung von urheberrechtlich geschützten Werken (Bilder, journalistische Artikel) in Live-Meetings und Aufzeichnungen zu beachten? Können diese den Teilnehmenden durch Zugangsbeschränkung (bspw. Passwort oder Einschreibungsverfahren im OPAL) zur Verfügung gestellt werden?

Wie verhält es sich bei digital abgehaltenen mündlichen Prüfungen? Was ist zu beachten und welche unterschiedlichen Rechte sind gegeneinander abzuwägen?

Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Wir planen evtl. Online-Workshops mit externen Referenten. Dürfen die Referenten sich die Plattform, auf der sie die Inhalte präsentieren und mit den Teilnehmern kommunizieren, selbst aussuchen (z.B. ein Workshop über Zoom/Google)? Die Referenten arbeiten für uns auf Basis von Honorarverträgen.

Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Ich bin tatsächlich sehr erschrocken, dass unsere (HS Mittweida) Datenschutzbeauftragte keinerlei Bedenken gegen Zoom geäußert hat und wir jetzt quasi zur Zoom Nutzung angehalten sind. HS-Leitung hat sich leider gegen die Buchung von Big Blue Button (BBB) bei der BPS GmbH zu Gunsten der US Datenkrake entschieden.

  • Angeblich haftet ja der Dienstherr auch in Sachen unerlaubte Datenweitergabe ganz ohne Datenverarbeitungsvertrag und Co. Ist das so?
  • Jetzt stellt sich mir die Frage, können die Studierende die Teilnahme verweigern aus guten Gründen?
  • Und weil ich es ja bestimmt nicht nutzen werde, gibt es eine Jitsi Instanz der TU Chemnitz oder anderer HS, die man dafür nutzen dürfte?
Besten Dank und grüße aus (virtuell gesehen) Mittweida ;)

 

Aw: Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Vielleicht mal folgenden Bericht weiterleiten: https://dev.io/posts/zoomzoo/

 

ggf. erfolgt dann eine hektische Änderung der Meinung. :-)

Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Wir planen Gruppenarbeit von Studierenden in einem Kurs. Dazu sollen sich die Studierenden selbstständig in interdisziplinär Kleingruppen zusammenfinden, so dass sich ihre fachlicher Hintergrund, ihre Kompetenzen und ihre Interessen ergänzen.

In einer echten Präsenzveranstaltung hätte man dazu die Studierenden einer Übungsgruppe gebeten sich kurz reihum mit wenigen Sätzen vorzustellen. Wer nichts sagen will, sagt nichts. Das Weitere hätte sich dann automatisch und eigenverantwortlich außerhalb der Lehrveranstaltung abgespielt (Austausch E-Mail-Adressen, Handy-Nr., hinzufügen auf WhatsApp und in Facebook...).

Im rein digitalen Rahmen sieht dies anders aus, besonders ohne interaktive (virtuelle) Präsenz zum richtigen Zeitpunkt.

Wir wollen die Studierenden trotzdem unterstützen, sich vorzustellen, sich gegenseitig passend zu finden und zu einer Projektgruppe zu vernetzen. Dazu sollen sie den geschützten Rahmen des OPAL-Kurses nicht verlassen. Wir haben dazu an den Baustein "Steckbrief" gedacht (so wie hier in der Lehrenden-Community). Damit wollen wir den Studierenden die Möglichkeit gegeben sich zu präsentieren und von anderen Kursteilnehmerinnen gefunden zu werden. Das Anlegen eines Steckbrief soll freiwillig sein und der Inhalt den Studierenden selbst überlassen sein.

Wäre das OK? (In OPAL, freiwillig insgesamt und freiwillig im Umfang.)

Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Wir möchten als Professur gerne wissen, wie es sich mit dem Passwortschutz für Unterlagen, die in OPAL hochgeladen werden verhält: Ist der Schutz über Passwörter für Folien und Literatur noch notwendig, wenn es eine Beschränkung im Zugriff gibt (der ja durch das Einrichten von Lerngruppen und Verwalten der Mitglieder gewährleistet sein sollte) und somit eigentlich nur die Seminargruppe Zugriff auf die Unterlagen haben sollte?

Aw: Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Das würde mich auch interessieren, weil das neuerdings immer wieder diskutiert wird. Nach meinem bisherigen Verständnis reicht die "abgegrenzte Gruppe", die ja durch die genannten Zugangsbeschränkungen zum Kurs erreicht wird. Warum dann also noch ein Paswort, welches man ja wahrscheinlich ohnehin allen eingeschriebenen Kursteilnehmern sendet?

Re: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

I am still waiting link to Webinar! Is I missed something?

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Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Ich habe eine ähnliche Frage wie Herr Wabnitz (siehe oben): Ist es datenschutzrechtlich überhaupt möglich, Veranstaltungen in BIg Blue Button aufzuzeichnen und diese danach mit Zugriff über TU-Login zur Verfügung zu stellen? Live-Aufzeichnungen von (Präsenz-)Vorlesungen sind ja laut Datenschutz-FAQ nicht zulässig.

Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Fragen zu den Datenschutz-FAQ Lehre:

 

"Ist eine zwingende Anmeldungen für Vorlesungen über OPAL datenschutzrechtlich zulässig, so dass eine Teilnahme andernfalls nicht möglich ist? - Nein."

Wie können Lehrende, ohne eine Anmeldung der Studierenden in OPAL, die relevanten Teilnehmer, deren E-Mail zur Kontaktaufnahme (Vorlesungsmaterial, Organisatrisches), etc. erhalten?

 

"Ist es datenschutzrechtlich zulässig bei OPAL-Gruppen die Einstellung "Teilnehmer sehen andere Teilnehmer" zu aktivieren? - Einwilligung erforderlich"

Wurde zur Abfrage und Erteilung der Einwilligung bereits ein Formular erstellt?

Wie wird die Einwilligung dokumentiert?

Wie wird die OPAL-Gruppe eingestellt, sodass nur die Teilnehmenden mit Einwilligung sichtbar sind?

Wie kann eine selbstständige Gruppenfindung und -organisation von Studierenden in Fallstudien und Praktika ohne die Sichtbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden?

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Gute Frage: Wenn man eine OPAL Anmeldung zur LV Teilnahme rechtlich nicht voraussetzen kann, können wir mit der Lehre eigentlich gleich wieder aufhören...

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Das ist eine gute Frage. Kleine Ergänzung zur Frage:

Wenn der OPAL-Kurs die Vorlesung und das Seminar enthält, ist dann eine Anmeldung für beide datenschutzrechtlich zulässig? Das Seminar erfordert in jedem Falle eine Anmeldung, da Aufgaben und Vorträge aufgegeben werden.

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Ich hätte auch einige Fragen, die durch die FAQs nicht beantwortet werden, ganz ähnlich wie Herr Bojko und Herr Müller (oben):



Welche praktischen Hinweise gibt es aus Datenschutzbeauftragten-Perspektive FÜR eine Gestaltung von Lehrveranstaltungen?

Wir bewegen uns doch ganz offensichtlich in vielen datenschutzrechtlichen Grauzonen (schon vor Corona aber nun gerade umso mehr). Inwiefern stehen denn die Datenschutzschranken nun mit anderen Pflichten der Universität, nämlich der Sicherung des Lehrangebotes, in Verbindung? Diese Fragestellungen sind sicherlich nicht ausschließlich Problematiken, die den Datenschutz betreffen, aber doch universitätsweit im Gesamten diskutiert werden sollten, denn teilweise widersprechen die FAQs Datenschutz nun den FAQs zur Lehre in den Corona-Zeiten.

Um ganz konkrete Herausforderungen zu nennen:

- OPAL-Einschreibungungen oder das "Speichern" der E-Mail-Kontakte, um überhaupt Studierende zu erreichen --> Wie sichere ich den Zugang zu einer Lehrveranstaltung so ab, dass er 1. möglich und 2. nur den Universitätsangehörigen möglich ist

- Wie können Gruppenarbeiten oder interaktive Formate gewährleistet werden, wenn ich die Teilnehmenden nicht miteinander vernetzen darf? 

- Es wird in den FAQs auf mögliche Bußgelder bei Nicht-Beachtung von Weisungen der Universitätsleitung hingewiesen: Mir sind bislang keine Weisungen bzlg. einzelner digitalen Tools bekannt. In den Rektorrundschreiben wird das bislang nicht konkretisiert: Was also darf genutzt werden? Was nicht? Darf ich beispielsweise die Aufzeichnungsfunktion bei BigBlueButton nun nutzen oder nicht? Ich möchte hier aber kritisch anmerken, diese Verantwortung nicht auf die Lehrerenden abzuwälzen, die gerade versuchen, viel möglich zu machen --> die ungewollte Konsequenz könnte nur heißen, dass ich meine Lehrveranstaltung einstelle. Dabei bin ich sehr dankbar, wie schnell und umfassend das URZ hier ein gutes Angebot für uns als Dozierende zusammengestellt hat und fände es schade, dies nun nicht nutzen zu können oder im Unklaren zu bleiben, was eigentlich möglich ist

- Es fehlen mir bei den FAQs umgekehrt auch Hinweise aus Lehrerendenperspektive: Inwieweit können sich beispiel Lehrende oder Mitarbeitende weigern Online-Formate aus Datenschutzgründen durchzuführen? Wie werden die Datenschutzrechte der Mitarbeitenden gesichert? (z.B. Bild- und Tonrechte bereitgestellter Materialien!) Wie kann ich als Dozierende sicherstellen, dass ohne Kamera und Mikrophon auch nur die zugelassenen Personen "im Seminar" sitzen? Mindestens ich muss ja schließlich meine Tonspur anschalten, meinen Bildschirm freigeben oder eine Präsentation zeigen.

 Ich würde mich über Konkretisierungen und insbesondere über Praxishandreichungen freuen.

Aw: Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Die von Ihnen aufgeworfenen Aspekte im letzten Anstrich stellen sich auch aus meiner Sicht, teilweise wird auf FAQs und Webseiten anderer Hochschulen bspw. auf zusätzliche Vereinbarungen und vertragliche Regelungen hingedeutet. Ich hatte daher mich bereits am 20.03. per Mail erkundigt - eine Antwort steht noch aus. :-(

 

Ansonsten wären Hinweise für eine erfolgreiche, konforme Durchführung der Lehre tatsächlich sinnvoll.

mMn. sind den meisten Lehrenden die unter Umständen nicht zulässigen oder zu hinterfragenden / zu klärenden Punkte bewusst, die Dokumentation der Punkte ohne das Aufzeigen eines Lösungswegs mit dem Hinweis auf etwaige Konsequenzen ist nur bedingt hilfreich.

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Ich kann mich hier nur anschließen. Wir brauchen als Lehrende praktikable Wege, die wir gehen können, ohne dass wir bei jedem Schritt einen Datenschutzverstoß befürchten müssen. Ich würde mir wünschen, dass uns solche Wege proaktiv aufgezeigt werden. Auch von mir ein Lob an das URZ für die schnelle Bereitstellung von Online-Lösungen für die Lehre.

Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Gibt es ein Vorlage der TUC, die eine Verbreitung von Lehrmaterialien durch Studierende (z.B. Folien mit Audioaufzeichnungen und Videos) ohne Einwilligung, regelt?

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Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Es erreichte uns ein Antrag eines Studenten zur Video-Freigabe unserer Online-Vorlesung. (Wir halten die Vorlesung aktuell über das BBB-System und fertigen keine Aufzeichnung an.) Der Student hat eine Schwerbehinderung (völlige Taubheit) und verfügt über ein Hörimplantat, was jedoch das akustische Erfassen der vorgetragenen Inhalte erschwert und er sich die Vorlesungen mehrmals anhören muss, um alles vollständig zu verstehen.

Wie ist in einem solchen Fall zu verfahren, wenn der Dozent mit einer Aufnahme einverstanden ist?

Wie können wir allgemein vor dem Hintergrund der Inklusion und den datenschutzrechtlichen Aspekten gewährleisten, dass Studenten mit derartigem Handicap vernünftige Bedingungen für ihr Studium erhalten?

Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

In einem Thread nebenan gab es eine Nachfrage zum Thema Evaluationen von Lehrveranstaltungen. Dabei kam die Frage auf, ob dafür ONYX verwendet werden darf, da die vorhandenen Vorlagen (EvaSys) bis jetzt nicht auf digitale Lehrveranstaltungen zugeschnitten sind.

Aw: Datenschutzfragen in der Online-Lehre

Bei der Einschreibung in OPAL gibt es die Option "Einverständnis für die Teilnahme einholen". Was enthält dieses Einverständnis aus datenschutzrechtlicher Sicht?

Ist damit abgedeckt, dass ich die Daten der Studenten sehen und sie anschreiben darf? Wie sieht es mit der personenbezogenen Zuteilung von Aufgaben aus?