Entwurfsmuster Lehrraum_digital

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TU Dresden | semesterübergreifend Entwurfsmuster Lehrraum_digital

Die vorliegenden Gestaltungsmuster (Design Patterns) beschreiben die Herausforderungen des Lehr- und Lernraumdesigns und weisen auf mögliche Lösungen hin, die als gute Praxis Eingang in die Planung und Gestaltung von Lehr- und Lernräumen gefunden haben.

Ausgangspunkt des Wikis war eine Sammlung von 14 Design Patterns, die im vom BMBF geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekt Lehrraum_digital (LR_D) entstanden sind. Diese Entwurfsmuster stehen seit dem Abschluss des Projekts LR_D im April 2019 in der Lernplattform OPAL im Sinne der Idee der Open Educational Ressources zur Verfügung.

Das Projekt LR_D bietet darüber hinaus an dieser Stelle an, tatkräftig an der Weiterentwicklung und Verbesserung der Patterns bzw. an der Integration neuer Entwurfsmuster mitzuarbeiten. Voraussetzung dafür ist der Bezug zu Lehr- und Lernräumen konkreter Bildungskontexte.

Der beste Einstieg in die Mitarbeit gelingt durch Teilnahme an der Diskussion, in der auf Bedarfe in Zusammenhang mit bestehenden Patterns hingewiesen werden kann. Dies kann erfolgen, um Anpassungen anzustoßen oder um eigene Anpassungen vorzunehmen.

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Phase 0

HOAI und Co-Design

Für die praktische Planungsarbeit ist um die neun Leistungsphasen [1] der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) herum eine Diskrepanz festgestellt worden, was Bedarfsanalysen und Anforderungsbestimmungen angeht. Häufig werden entsprechend Arbeiten als Leistungsphase 0 bezeichnet. Diese Phase existiert zwar offiziell nicht, ist jedoch diejenige Phase, die für die dialogorientierten Maßnahmen von besonderer Bedeutung ist. Aus der aktuellen HOAI von 2013 ist diesbezüglich wenig zu erfahren. Die aktuelle Novellierung der aus den 1970er Jahren stammenden Verordnung bezieht sich zwar auf den Einzug neuer Informations- und Kommunikationstechnologie sowie auf die Harmonisierung mit europaweitem Ausschreibungsrecht (HOAI, 2013, S. 1), hat aber Hinweise auf das größer werdende Interesse an die Bedarfsermittlung außen vor gelassen. Insbesondere partizipativen Maßnahmen bzw. Dialog orientierten Methoden, wie in der DIN 18205 gefordert (Schlesinger, Heinkelmann, & Lintz, 2016, S. 15), wird in der derzeitigen HOAI nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Entsprechend wird die Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung – überstrapaziert. Hinzu kommt, dass auch der Gesetzgeber Ansprüche zur Einbeziehung der Planungsbetroffenen vorsieht. Die seit dem 01.01.2018 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Feststellung, dass Bedarfsermittlung Geld kostet, bezieht sich konkret auch auf DIN 18205. Die Kosten, das regelt nun das Gesetz, trägt der Besteller der Leistung. Das Ergebnis der erbrachten Leistung hat, entsprechend der Norm, in einer nachvollziehbaren Methodik zu erfolgen und endet in der Regel in einer Planungsstudie bzw. einem Planungsvorschlag, der neben anderen Aspekten (Schlesinger, Heinkelmann, & Lintz, 2016, S. 6) Grundlage sein kann, für weitere Konkretisierungen eines Vorhabens. Bedarfsplanung wird dabei in zweierlei Weise betrachtet: Erstens als eine Verpflichtung, die entlang des gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks immer wieder zu erfolgen habe und zweitens als eine „selbstverständliche Leistung jeder Projektvorbereitung“ (Schlesinger, Heinkelmann, & Lintz, 2016, S. 1). Im zweiten Sinne, dass die Bedarfsermittlung der konkreten Leistungserbringung zeitlich vorgeschaltet ist, kann Bedarfsplanung tatsächlich als Leistungsphase 0 verstanden werden. Festgestellt werden muss aber, dass die Norm keinerlei Hinweise hinsichtlich der Vergütung gibt. Behelfsmäßig wird die Bedarfsermittlung daher in der Regel der Leistungsphase 1 zugerechnet (ebd.), was aber nicht unproblematisch ist, weil im Rahmen der Leistungsphase 1 der Planer bereits Bezug nehmen muss auf das vorhandene Budget eines Vorhabens (HOAI, 2013, S. 18), das wiederum in einer offen angelegten Bedarfsermittlung möglicherweise noch gar nicht bekannt ist. Mit diesem Dilemma muss in der Planungspraxis umgegangen werden.


[1] Die Leistungsphasen (LP) der HOAI werden in der Wikipedia allgemein verständlich wie folgt dargestellt (Wikipedia, 2018):

  • LP1: Grundlagenermittlung
  • LP2: Vorplanung
  • LP3: Entwurfsplanung
  • LP4: Genehmigungsplanung
  • LP5: Ausführungsplanung
  • LP6: Vorbereitung der Vergabe
  • LP7: Mitwirkung bei der Vergabe
  • LP8: Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation
  • LP9: Objektbetreuung

Weiterführende Literatur

Diskussion: [Name der Diskussion]