Seminar: Herausf. für die Meinungsfreiheit im Internet im Angesicht invektiver Konstellat. WS 20/21
Philipp Buchallik, M.A.
Dienstag (3) 11:10 - 12:40 Uhr
POL-WO-Forschung
Debatten um die Freiheit der Meinungsäußerung sind allgegenwärtig. Die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes hat eine zweifache Bedeutung. So dient sie sowohl dem individuellen Interesse als auch der Demokratie insgesamt. So werden individuelle Meinungsäußerungen und auch das Recht, sich an der öffentlichen Meinungsbildung zu beteiligen, geschützt. Hinzu tritt das Recht sich zu informieren. Das Internet und die damit verbundenen Infrastrukturen haben für die aktive und passive und auch für die individuelle sowie gesellschaftliche Rolle des Grundrechts auf Meinungsäußerung eine wichtige Bedeutung. Insbesondere die digitalen Plattformen sind Orte an denen Meinungen geäußert werden und aufeinanderprallen. Invektive (herabsetzende) Konstellationen, wie Cybermobbing, Doxing, Trolling, Fake News etc., sind dabei ein hervorstechendes Kennzeichen des Plattforminternets. Diese „Exzesse“ der Meinungsfreiheit fordern ihre verfassungsrechtliche Stellung, genau wie ihre politischen und gesellschaftlichen Funktionen heraus. Das Seminar nimmt Herausforderungen in den Blick, die invektive Konstellationen für dieFreiheit der Meinungsäußerung im Internet stellen. Dafür werden im ersten Teil des Seminars grundsätzliche Themen bearbeitet: Die Meinungsäußerungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes und die Äußerungsfreiheiten des ersten Zusatzartikels der Verfassung der Vereinigten Staaten betrachtet, denn die digitalen Plattformen sind stark durch die US-amerikanischen Vorstellungen von Meinungsfreiheit geprägt; die digitalen Infrastrukturen der Meinungsäußerung („Plattformisierung des Internets“); Besonderheiten digitaler Öffentlichkeit(en); und Invektivität als Merkmal des Plattforminternets.Im zweiten Teil des Seminars werden einzelne Herausforderungen bzw. invektive Konstellationen näher betrachtet. D.h. es werden Phänomene wie Fake News, Shitstorms, Trolling oder Doxing auch anhand einzelner Fälle diskutiert.Im dritten Teil des Seminars wird mit Sitzungen zu staatlicher und privater Regulierung von Meinungsäußerungen im Internet ein möglicher Umgang mit invektiven Konstellationen im Internet diskutiert.
Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar, ist die Bereitschaft zu regelmäßiger Lektüre, auch in englischer Sprache und zu aktiver Beteiligung. Ein Seminarplan und eine Literaturübersicht wird in der ersten Seminarsitzung zur Verfügung gestellt. Über mögliche Prüfungsleistungen wird ebenfalls am ersten Termin informiert, eine Klausur wird nicht angeboten.
Das Seminar wird, so es die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen zulassen, im Wechsel Präsenz/Zoom stattfinden. Ein Hygienekonzept liegt vor und wird den Teilnehmer*innen vor der ersten Sitzung über OPAL zur Verfügung gestellt.
Die Anmeldung zum Seminar erfolgt vom 19.-30.10. über OPAL. Die Teilnehmer*innenzahl ist auf 15 begrenzt.