Nachhaltigkeit in gesamtwirtschaftlichen Kreisläufen (M.Eng.) (gilt ab WS 2021/22)

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EMAS II Verordnung

Am 24. April 2001 wurde im Amtsblatt der EU die neue Verordnung, kurz EMAS II genannt veröffentlicht, am 27. April 2001 trat sie in Kraft. Der vollständige Name lautet: Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Euopäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Das Ziel der EMAS-Verordnungen ist gleich geblieben: Die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung eines Unternehmens. Folgende Punkte wurden geändert:

  • Erweiterung des bestehenden Anwendungsbereiches von gewerblichen Unternehmen auf sogenannte Organisationen. Das sind Gesellschaften, Körperschaften, Betriebe, Unternehmen, Behörden oder Teile davon mit eigener Funktion und eigener Verwaltung
  • Die Verbindung zur Industrienorm ISO 14001 wurde verbessert, die dort genannten Voraussetzungen an das Umweltmanagement sind jetzt Bestandteil von EMAS II.
  • Unternehmen mit verschiedenen Standorten können nun in einem Verfahren validiert werden.


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