Nachhaltigkeit in gesamtwirtschaftlichen Kreisläufen (M.Eng.) (gilt ab WS 2021/22)
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Fahrzeuge
Fahrzeuge im Sinne der Altfahrzeugverordnung sind Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) oder N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge, jedoch unter Ausschluss von dreirädrigen Krafträdern.