Nachhaltigkeit in gesamtwirtschaftlichen Kreisläufen (M.Eng.) (gilt ab WS 2021/22)
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Umweltauswirkungen
Nach Artikel 2, Punkt 8 der EMAS II Verordnung werden Umweltauswirkungen wie folgt definiert: "jede positive oder negative Veränderung der Umwelt, die ganz oder teilweise auf Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation zurückzuführen ist"
Umweltkennzahlen beschreiben Umweltauswirkungen und ermöglichen deren Beurteilung und Steuerung.
Umweltauswirkungen sind ebenso Bestandteil der Umweltprüfung. Hier wird eine erstmalige umfassende Untersuchung der Umweltaspekte, der Umweltauswirkungen und der Umweltleistung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen einer Organisation vollzogen.