Nachhaltigkeit in gesamtwirtschaftlichen Kreisläufen (M.Eng.) (gilt ab WS 2021/22)

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Umweltmanagementsystem

Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) definiert Umweltmanagementsystem als "Teil des gesamten Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Verhaltensweisen, Vorgehensweisen, Verfahren und Mittel für die Festlegung, Durchführung, Verwirklichung, Überprüfung und Fortführung der Umweltpolitik und das Management der Umweltaspekte umfasst."

"Umweltmanagementsysteme koordinieren und steuern umweltrelevante Aktivitäten eines Unternehmens, reduzieren die Umwelteinwirkungen des Unternehmens und garantieren somit langfristig den Unternehmenserfolg. Die Basis stellt hier das Anstreben eines zertifizierbaren Umweltmanagementsystem-Standards (z.B. nach EMAS, ISO 14001) dar." (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltmanagementsystem)

Die Mindestforderung an des Umweltmanagement besteht in der Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen. Im Interesse einer darüber hinausgehenden Verbesserung der Umweltleistung von Unternehmen und Einrichtungen (Organisationen) wurden zunehmend standardisierte Umweltmanagementsysteme entwickelt und popularisiert. Neben so genannten "Umweltmanagementansätzen", die nur spezielle ziel-, branchen- oder reginalbezogene Anforderungen erfüllen, stellen die ISO 14001 und die VERORDNUNG (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) zwei umfassende und allgemein anwendbare Systeme dar.

Entsprechend dem für Managementsysteme allgemein bekannten PDCA-Zyklus werden in Umweltmanagementsystemen in der Regel folgende Schritte durchlaufen:


In einer ersten Umweltprüfung wird die Umweltsituation des Unternehmens an einem Standort analysiert und die Umweltaspekte ermittelt.

In der Planungsphase zum Aufbau des Systems, wird die Umweltpolitik festlegt, aus den Analyseergebnissen werden Umweltziele abgeleitet, die mit konkreten Maßnahmen versehen in einem Umweltprogramm zusammengefasst werden.

Es folgt eine Umsetzungsphase, in der die Aufbau- und Ablauforganisation an die Erfordernisse des Umweltmanagements angepasst wird. Dies ist in der ersten Runde die intensivste Phase, da sie die Neuausrichtung aller relevanten Unternehmensprozesse, deren Dokumentation in Prozessbeschreibungen bzw. Verfahrensanweisungen sowie ihre Einführung und Umsetzung im Unternehmen erfordert.

In der Überwachungsphase erfolgt die Auditierung des bestehenden Umweltmanagement mit dem Ziel der Verbesserung von Prozessen, Produkten und Systemen.

Die EMAS-Kriterien für die Auditierung sind eine systematische, dokumentierte, regelmäßige und objektive Vorgehensweise. Betrachtet werden die Umweltleistung der Organisation, des Managementsystems und der Verfahren zum Umweltschutz geprüft.

In der Aktionsphase wird die Gesamtleistung des Umweltmanagementsystems bewertet und Maßnahmen zur Optimierung festgelegt.

Die Bewertung erfolgt auf Basis aller Unterlagen und dient zur Weiterentwicklung der bestehenden Strategien. Die Optimierungsmaßnahmen fließen in den abschließenden Bericht ein. Problemschwerpunkte sollen abgestellt und Verbesserungen angestoßen werden.

"Die Umwelterklärungen sollen in kurzer Form das Umweltmanagementsystem eines Unternehmens nach außen hin darstellen sowie Kennzahlen und Umweltziele für selbiges offenlegen. Dabei soll auch eine Beurteilung über Auswirkungen auf die Umwelt abgegeben werden. Verbindlich vorgeschrieben ist eine Umwelterklärung als Teil des in der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS-Verordnung) festgelegten Umweltaudit-Systems." (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Umwelterklärung)

Die Begutachtung gewährleistet die Richtigkeit der Angaben der Umwelterklärung. Gemäß EMAS erfolgt eine Validierung durch einen zugelassenen Umweltgutachter.

Geprüfte Unternehmen und Institutionen werden in eine öffentliches Register eingetragen. Die Registrierung erfolgt über die zuständigen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern."


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