Geometrie - Weiterführende Konzepte (Math-Ba-GE20)
Bitte willigen Sie am Ende der Seite in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die Durchführung digitaler Fernprüfungen entsprechend der nachfolgenden Datenschutzerklärung ein.
Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen digitaler Prüfungen
Webversion der Datenschutzerklärung
Für welche Zwecke sollen personenbezogene Daten verarbeitet werden?
Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung digitaler Prüfungen zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der TU Dresden nach Maßgabe des § 5 SächsHSFG.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können sich Betroffene wenden?
Technische Universität Dresden
Ansprechpartner:in:
Prorektorat Bildung
Mommsenstraße 11
01069 Dresden
E-Mail: prorektor.bildung@tu-dresden.de
Tel.: +49(0) 351 463 34833
Datenschutzbeauftragter der TU Dresden
Herr Jens Syckor
01062 Dresden
Tel.: +49 (0)351 463-32839
E-Mail: informationssicherheit@tu-dresden.de
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Datenverarbeitungen bei digitalen Vor-Ort-Prüfungen (also in den Räumlichkeiten der TU Dresden) finden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e, Abs. 2 und 3 DSGVO i.V.m. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 sowie § 14 Abs. 3 S. 1 SächsHSFG i.V.m. § 7 SächsHSPersDatVO und § 14 Abs. 3 S. 2 SächsHSFG i.V.m. den Prüfungsordnungen der TU Dresden statt.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei digitalen Fernprüfungen (also außerhalb der Räumlichkeiten der TU Dresden) ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a und ggf. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Einwilligung).
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden die in § 7 SächsHSPersDatVO benannten Daten verarbeitet (z.B. Matrikelnummer und Prüfung hinsichtlich Art, Form, Fach und Datum).
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten verarbeitet, die sich aus der besonderen Art oder Form der jeweiligen, digital durchgeführten Prüfung ergeben können (z.B. elektronische Protokolldaten, insbesondere bei Fernprüfungen ggf. Merkmale zum Aussehen oder zur Stimme der Betroffenen, Daten des Lichtbildausweises zur Authentifizierung und Informationen zu Privaträumen).
Wie werden die personenbezogenen Daten verarbeitet und wie lange werden sie gespeichert?
Bei digitalen Vor-Ort-Prüfungen erfolgt die Datenerhebung zwar elektronisch, doch gleicht die Prüfungsdurchführung dieser Prüfungen sehr der gewöhnlichen Prüfungsdurchführung nichtdigitaler Prüfungen. So werden beispielsweise PC-Pools genutzt, um Fragen in einer vorgegebenen elektronischen Maske zu beantworten, anstatt die Antworten auf einem vorgedruckten Papierbogen einzutragen. Die zusätzlichen personenbezogenen Daten, die hierbei anfallen, sind im Wesentlichen auf die elektronischen Protokolldaten beschränkt.
Bei digitalen Fernprüfungen werden weitere personenbezogene Daten verarbeitet (siehe oben), insbesondere bei Prüfungen, bei denen es zu einer Stimm- und Bildübertragung der Prüfenden und Prüflinge kommt oder bei denen durch Eintreten eines Verdachtsfalls ein sog. „Kameraschwenk durchs Zimmer“ durchgeführt werden soll. Die Datenverarbeitung ist in diesen Fällen erforderlich, um den Prüflingen möglichst gleiche Chancen zu gewährleisten, wozu die TU Dresden gemäß dem Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) verpflichtet ist. Aufgrund der erhöhten Datenverarbeitung erfolgt der Einsatz und die Wahrnehmung digitaler Fernprüfungen an der TU Dresden jedoch im doppelten Sinne freiwillig. Zum einen ist es den Prüfenden freigestellt, eine digitale Fernprüfung anzubieten. Zum anderen wird den Prüflingen die Möglichkeit eingeräumt, die betreffende Prüfung entweder als digitale Fernprüfung oder als digitale Vor-Ort-Prüfung abzulegen, sofern die Prüfenden erstere Option anbieten. Durch das Angebot der digitalen Fernprüfung und die Teilnahme an der Prüfung geben Prüfende eindeutig zu erkennen, dass Sie mit der Datenverarbeitung einverstanden sind und daher in diese einwilligen. Die Prüflinge können freiwillig elektronisch in die Datenverarbeitung bei der digitalen Fernprüfung nach Kenntnisnahme dieser Datenschutzerklärung einwilligen.
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald deren Speicherung zur Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben der TU Dresden nicht mehr erforderlich ist und keine sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen.
Werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt?
Insofern dies nicht anders gesetzlich bestimmt ist oder Sie im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt haben, erfolgt keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte.
Für die Durchführung der digitalen Prüfungen werden ggf. verschiedene Onlinedienstanbieter beansprucht (z.B. BPS Bildungsportal Sachsen GmbH).
Erfolgt eine Veröffentlichung personenbezogener Daten?
Die personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.
Welche Rechte haben Betroffene grundsätzlich?
Freiwilligkeit und Widerruf (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Die Angabe personenbezogener Daten ist bei digitalen Fernprüfungen freiwillig. Die Einwilligung kann verweigert beziehungsweise jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen bei der/dem Verantwortlichen widerrufen werden. Für die Prüflinge kann der Widerruf insbesondere elektronisch durchgeführt werden. Soweit die Verarbeitung nicht durch eine andere Rechtsgrundlage erlaubt ist (insbes. § 7 SächsHSPersDatVO), werden Ihre personenbezogenen Daten mit Eingang des Widerrufs nicht mehr verarbeitet. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt. Konkret bedeutet dies: Ein Widerruf im Zeitraum zwei Wochen vor der Prüfung bis unmittelbar zum Prüfungstermin wird datenschutzrechtlich keine Konsequenzen haben, da die Datenverarbeitung dann nicht stattfindet, jedoch i.d.R. zum Prüfungsrücktritt nach Entscheidung des Prüfungsausschusses führen. Sollte ein Widerruf erst nach der Prüfung erfolgen, wird die Prüfung immer noch bewertet werden.
Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten sowie die möglichen Empfänger:innen dieser Daten zu verlangen. Ihnen steht eine Antwort innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Auskunftsersuchens zu.
Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung (Art. 16-18 DSGVO)
Sie können jederzeit gegenüber der TU Dresden die Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie können verlangen, dass der/die Verantwortliche Ihnen Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form übermittelt. Alternativ können Sie die direkte Übermittlung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten an eine:n andere:n Verantwortliche:n verlangen, soweit dies möglich ist.
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten im Rahmen einer digitalen Vor-Ort-Prüfung zudem jederzeit widersprechen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, werden Ihre personenbezogenen Daten in der Folge nicht mehr verarbeitet. Konkret bedeutet dies: Das Widerspruchrecht kommt aufgrund der zumeist vorrangigen Interessen der TU Dresden hinsichtlich ihrer Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und Pflichten nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen (z.B. wenn ein Prüfungsrücktritt prüfungsrechtlich begründbar ist).
Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO)
Sie können sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden (siehe oben) sowie bei einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde zum Datenschutz wenden.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Tel.: +49 (0) 351 85471 101
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Hinweis: Zur Inanspruchnahme der Rechte genügt eine Mitteilung in Textform (Brief, E-Mail) an die verantwortliche Stelle (s.o.). Ein Widerruf ist jederzeit elektronisch möglich bzw. Sie können sich hierfür formlos direkt an die für die entsprechende Prüfung verantwortliche Person (Prüfende:r) wenden. Die Inanspruchnahme der Rechte entfaltet jedoch nur eine Wirkung, wenn durch die verarbeiteten Daten eine Identifizierung Ihrer Person möglich ist.
Individuelle Checkliste: Sie sehen nur Ihre eigenen Einträge.
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