Übersicht aller Studienangebote (SG-Kurse) der Fakultät Elektrotechnik
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen (z.B. nach einem Hochschulwechsel ) erfolgt auf Ihren Antrag.
- Bei einem Hochschulwechsel werden Sie durch das Studentensekretariat bei der Immatrikulation in ein Ihrem Studienfortschritt entsprechendes Fachsemester eingestuft. Bei Unklarheiten wird der Prüfungsausschuss (Prof. Dimter) oder der Studiendekan (Prof. Henker) in die Einstufung einbezogen.
- Nach erfolgter Immatrikulation ist Ihr Notenportal (https://wwwqis.htw-dresden.de/) noch leer. Möchten Sie schon erbrachte Prüfungsleistungen auf Ihr aktuelles Studium anrechnen lassen, sollten Sie dann unbedingt sehr zeitnah die entsprechenden Hochschullehrer ansprechen und die Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (siehe https://www.htw-dresden.de/fileadmin/HTW/Studium/2_im_Studium/Pruefungsangelegenheiten/Dokumente/23_Pruefungsanerkennung.pdf) stellen.
- Die Anträge (in Papierform!!!) sind von den entsprechenden Fachdozenten anhand der von Ihnen vorgelegten Nachweisen (Modulbeschreibungen, Notenauszüge usw.) zu prüfen und durch eine Unterschrift des Fachdozenten zu befürworten.
- Anschließend ist die Bestätigung durch den Prüfungsausschuss einzuholen. Dazu reichen Sie den Antrag (mit Unterschrift Student und Fachdozent) im Dekanat (Frau Glöckner) ein.
- Die bestätigten Anträge müssen dann letztlich im Prüfungsamt eingereicht werden.
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Nach erfolgreicher Anrechnung erscheinen die Prüfungsleistungen in Ihrem Notenportal mit dem Vermerk "a" für "angerechnete Prüfungsleistung".
- Weitere wichtige Hinweise:
- Durch die an der HTW Dresden geltende automatische Prüfungsanmeldung zu allen offenen Prüfungsleistungen laut Prüfungsablaufplan (siehe Studien- und Prüfungsordnung) werden Sie u.U. schon in den ersten Monaten Ihres Studiums zu Prüfungsleistungen angemeldet.
- Ein Beispiel:
- Sie steigen an der HTW Dresden in das 5. Fachsemester ein. Damit sind alle Prüfungsleistungen der Fachsemester 1 - 5 noch offen und Sie werden zu allen anstehenden Prüfungsterminen der Fachsemester 1 - 5 angemeldet. Das gilt für schriftliche und mündliche Prüfungen, sowie auch allen alternativen Prüfungsleistungen (APL, wie Praktika, Belege und Projekte).
- Ist das Prüfungsverfahren in einem Modul eröffnet (Sie haben z.B. eine 5ue wegen einer Nichtteilnahme an einer angemeldeten Prüfungsleistung erhalten.), ist eine nachträgliche Anrechnung Ihrer an einer anderen Hochschule erbrachten Prüfungsleistung nicht mehr möglich.
- Fazit: Die Anrechnung von Prüfungsleistungen sollten Sie sehr zeitnah angehen.