Digital Fellowships - 5. Ausschreibungsrunde

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TU Dresden | semesterübergreifend Digital Fellowships - 5. Ausschreibungsrunde

Digital Fellowships - 5. Ausschreibungsrunde

In diesem Kurs finden Sie Informationen zur 5. Ausschreibungsrunde der Digital Fellowships für das Maßnahmenjahr 2024.

  • Ausschreibungstext
  • FAQ zur Ausschreibung
  • Möglichkeit zur Interessensbekundung
  • Forum für Gesuche und Angebote von Transfer-Partnerschaften

 

Die Hochschuldidaktik Sachsen (HDS) und der Arbeitskreis E-Learning der LRK Sachsen (AK E-Learning) schreiben – vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) – erneut Digital Fellowships für die Weiterentwicklung der digital gestützten Hochschulbildung an staatlichen sächsischen Hochschulen aus.

Der Fokus dieser fünften Ausschreibungsrunde liegt auf der Unterstützung des Transfers von innovativen Ideen für digital gestützte Lehr-Lernkonzepte. Ziel dieser Transfer-Fellowships ist es, bereits erprobte Fellowship-Vorhaben mit neuen Partner:innen auf andere Hochschulen und/oder Fachbereiche zu übertragen und den Erfahrungstransfer für weitere Interessierte systematisch zu dokumentieren. Gegenstand der aktuellen Ausschreibungsrunde ist daher eine neue Kategorie – die Transfer-Fellowships:

  • Antragsberechtigt sind alle Mitglieder und Angehörigen (u. a. Lehrende, Laboringenieur:innen, Lehrbeauftragte, Studierende) sächsischer Hochschulen gemäß §1 sowie §50 SächsHSG [1]. Antragstellende müssen mit der Durchführung einer curricular verankerten Lehrveranstaltung betraut sein.
  • Partnerschaft von zwei berechtigten Antragstellenden, wovon ein:e Partner:in bereits eine Unterstützung als Digital Fellow (in den Ausschreibungsrunden 1 bis 4) erhalten hat und ein:e weitere:r Partner:in bisher in keiner der Ausschreibungsrunden ein Digital Fellowship erhalten hat. Die beiden Antragstellenden gehören dabei nicht derselben Struktureinheit einer Hochschule Wünschenswert sind vor allem hochschulübergreifende Partnerschaften oder Partnerschaften, die die studentische Perspektive integrieren.
  • Eine finanzielle Unterstützung erfolgt in Höhe von bis zu 15.000 Euro für die Umsetzung eines Vorhabens bis längstens zum 30.11.2024. Der frühestmögliche Maßnahmenbeginn ist der 01.04.2024.

Für die gesamte Ausschreibungskohorte stehen Mittel in einem Volumen für ca. 10 Transfer-Fellowships zur Verfügung.

[1] Die Digital Fellows müssen über die gesamte Laufzeit des Fellowships einer Struktureinheit an der Hochschule zugeordnet sein, um die finanzielle Unterstützung nutzen zu können. Dazu gehören u.a. Professuren, zentrale Einrichtungen, Fakultäten, Studierendenräte oder Fachschaften.

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