Nachhaltigkeit in gesamtwirtschaftlichen Kreisläufen (M.Eng.) (gilt ab WS 2021/22)
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Mehrwegverpackungen
Mehrwegverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, nach Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden. Einwegverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung sind Verpackungen, die keine Mehrwegverpackungen sind.