Vergangenheitsbewältigung
Wie umgehen mit dem schwierigen Erbe von Krieg, autoritären Regimen und historischem Unrecht? Neben NS-Verbrechen und DDR-Vergangenheit rückt in den letzten Jahren auch immer mehr Deutschlands koloniales Erbe als Gegenstand von notwendigen Aufarbeitungsprozessen ins öffentliche Bewusstsein. Viele Streitpunkte sind dabei moralischer Natur: Ist es richtig, ehemalige Stasi-Mitarbeiter aus ihren Ämtern zu entlassen? In welcher Beziehung stehen junge Deutsche mit und ohne Migrationshintergrund zum Holocaust? Sollten wir Straßen umbenennen und Denkmäler niederreißen, die an Kolonialherrschaft erinnern?
Dieses Seminar beschäftigt sich anhand ausgewählter wissenschaftlicher Arbeiten mit moralischen Problemen in der Vergangenheitsbewältigung. Zunächst geht es darum zu bestimmen, welche Ziele Vergangenheitsbewältigung verfolgt und welche Instrumente dafür geeignet sind. Insbesondere betrachten wir dabei die Bedeutung und Grenzen strafrechtlicher Verfolgung, aber auch alternative Instrumente wie Amnestien, Lustration und Wiederaufbau. Weiterhin werden wir uns mit der Verantwortung nachgeborener Generationen beschäftigen und fragen, wie diese Verantwortung begründet wird und welche Pflichten – Pflichten zu erinnern, aber auch Restitutions- und Wiedergutmachungspflichten – sich daraus ergeben.
Ein Großteil der Kursliteratur wird auf englisch sein.
Ort: GER 0052/U
Zeit: montags, 14:50-16:20 (5. DS)
Dozierende: Dr. Lisa Hecht