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Technikrecht Master

Diese Seite dient als Übersicht über wichtige Informationen zum Masterstudiengang Technikrecht.

  1. Studien- und Prüfungsordnung 2016
    1. Allgemeines
    2. 1. Semester
    3. 2. Semester
    4. 3. Semester
    5. 4. Semester

Studien- und Prüfungsordnung 2016

Allgemeine Informationen zu den Ordnungen findet ihr in den dazugehörigen Artikeln: Prüfungsordnung und Studienordnung

Allgemeines

Das Studium besteht aus 120 Leistungspunkten (LP), also 4 Semester an durchschnittlich 30 LP. Diese setzen sich zusammen aus:

1. Semester

Leistungspunkte: 30
Vorlesungen: 12 SWS
Übungen: 8 SWS
Module: Europäisches Wirtschaftsrecht, Einführung in den Gewerblichen Rechtsschutz, Juristisches Seminar (Privatrecht), Ordnungstheorie und -politik: Die Transformation von Wirtschaftsordnungen, Energierecht I, Einführung in das Deutsche und Europäische Umweltrecht, Expertenkolloquium zum Gewerblichen Rechtsschutz, Privates Wirtschaftsrecht

2. Semester

Leistungspunkte: 41
Vorlesungen: 16 SWS
Übungen: 10 SWS
Module: Vertiefung Deutsches und Europäisches Umweltrecht, Vertiefung zum Gewerblichen Rechtsschutz, Naturschutzrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Energierecht II, Handelsrecht, Juristisches Seminar (Wirtschaftsrecht), Prozess, außergerichtliche Streitbeilegung und internationale Vertragsgestaltung

3. Semester

Leistungspunkte: 22
Vorlesungen: 8 SWS
Übungen: 6 SWS
Module: Juristisches Seminar (Öffentliches Recht), Bergrecht, Gesellschaftsrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Denkmalrecht

4. Semester

Das letzte halbe Jahr vor dem Titel LL. M. steht euch bevor. Dieses Semester geht es um die Masterarbeit (20 LP) und das Praktikum (10 LP). Viel Erfolg an dich, der du das gerade liest. Ich bin stolz auf dich, dass du die bisherigen Semester erfolgreich absolviert hast und ich bin mir sicher, dass du das letzte halbe Jahr auch noch schaffst!

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