Liebe Studierende,
wie angesprochen habt ihr für die Prüfung das Recht auf Pseudonymisierung, sodass wir bei der Kontrolle namentlich nicht zuordnen können, wer welche Prüfung geschrieben hat (Chancengleichheit).
Die Lehrverantwortlichen können dadurch allerdings nicht bei der Prüfung anwesend sein, um ggf. Fragen zu beantworten.
Sie können auf ihr Pseudonymisierungsrecht verzichten, dadurch wären dann die Lehrverantwortlichen (also z. B. ich) vor Ort für ggf. auftretende Unklarheiten.
Vorgehen:
Sollte jemand eine Pseudonymisierung wünschen, schreibt mir bitte eine E-Mail, damit wir eine Stellvertretung für die Prüfungsaufsicht organisieren können.
Falls keine Pseudonymisierung von allen gewünscht ist, dann bin ich am Prüfungstermin vor Ort.
Vielen Dank! Eine gute Prüfungsvorbereitungsphase!
Viele Grüße
Hung