Toxikologie
als Teil des Moduls "Toxikologie, Rechtskunde für Chemiker und naturwissenschaftliche Informationsmedien" für Ch, BCH und BNAT
Qualifikationsziele des Moduls
Die Studierenden sollen in der Lage sein, biochemische und physiologische Grundlagen toxikologischer Wirkung zu erkennen, sowie toxikologische Wirkprinzipien chemischer Stoffe und ihre Zusammenhänge mit der Molekülstruktur zu analysieren. Sie kennen die Klassifikation und Wirkung von Gefahr- und Giftstoffen. Die Studierenden legen die umfassende Sachkundeprüfung nach § 11 der ChemVerbotsV ab und sind somit in der Lage, die Vorschriften des Chemikalienrechtes zu verstehen und zu beurteilen sowie erforderliche Maßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen abzuleiten. Sie können das Arbeitsschutzrecht umsetzen. Sie recherchieren effizient in naturwissenschaftlichen Datenbanken und anderen Informationsmedien und können die erhaltenen Informationen evaluieren.
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