Die Freiheit von Wissenschaft und Kunst in der Geschichte
Übung. Modul: Technikgeschichte (BInA). Theorien und Methoden des Kulturmanagements (MIK)
Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Die Übung widmet sich der historischen Dimension dieser Grundrechte. Ziel ist insbesondere die Entwicklung von wissenschaftlichen Recherchestrategien, die Erlangung einer souveränen Vertrautheit mit historischen Arbeitsmitteln und die Einführung in historische Quellenkritik.
Einführende Literatur
Müller, Rainer Albert; Schwinges, Rainer Christoph (Hrsg.): Wissenschaftsfreiheit in Vergangenheit und Gegenwart. Basel 2008 (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte 9).
Iannelli, Francesca; Vercellone, Federico (Hrsg.): Das Ende der Kunst als Anfang freier Kunst. Paderborn 2015 (Jena-Sophia. Abteilung 2, Studien;13).
Robert, Jörg: Freiheit der Kunst. Genealogie und Kritik der ästhetischen Autonomie. Open access Berlin, Boston 2024. file:///C:/Users/User/Downloads/10.1515_9783111431734.pdf
Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Die Übung widmet sich der historischen Dimension dieser Grundrechte. Ziel ist insbesondere die Entwicklung von wissenschaftlichen Recherchestrategien, die Erlangung einer souveränen Vertrautheit mit historischen Arbeitsmitteln und die Einführung in historische Quellenkritik.