Epistemische Rechte und Pflichten

TU Dresden | Wintersemester 2026 / 2027 Epistemische Rechte und Pflichten

In der heutigen Zeit, in der sich die Informationsgesellschaft immer rasanter entwickelt und dadurch zunehmend größeren Risiken ausgesetzt ist, wird der Ruf nach Rechten, die durch Auferlegung von korrespondierenden Pflichten die epistemischen Interessen der Akteure schützen, immer lauter.  Während in der Philosophie bereits umfangreich über das Thema der epistemischen Ungerechtigkeit nachgedacht wurde, hält die Auseinandersetzung mit epistemischen Rechten gerade erst Einzug. Das liegt einerseits daran, dass der Begriff des Rechts ein sehr facettenreiches, bereichsübergreifendes Phänomen ist, und andererseits daran, dass die Frage, ob es unverwechselbare epistemische Rechte gibt und wenn ja, in welcher Form, selbst noch einer genaueren Klärung bedarf. Das Seminar soll dazu dienen, Antworten auf das folgende Set von Fragen zu finden: 

  • Was sind Rechte/epistemische Rechte? Welche Form und Funktion haben sie?
  • Wie hängen epistemische Rechte mit Pflichten zusammen? Welche Arten von epistemischen Pflichten gibt es? 
  • Wann benötigen wir epistemische Rechte und wer besitzt sie?
  • Wann sind epistemische Rechte verletzt? Wer kommt dabei (in welcher Form) zu Schaden?
  • Warum sollte man die epistemische Dimension von Rechten hervorheben? Sind epistemische Rechte als eine eigenständige und einheitliche Rechtskategorie zu betrachten?
  • Inwiefern kann das von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen anerkannte „Right to Know" dazu beitragen, epistemische Rechte und Pflichten zu stärken?

In der ersten Sitzung des Seminars wird ein Überblick über die Texte gegeben, die uns helfen werden, diese und weitere Fragen gemeinsam zu diskutieren.

 

Anforderungen und Voraussetzungen

  • Regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
  • Bereitschaft zur Lektüre englischsprachiger Texte
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