Wirtschaftsprivatrecht II _ WS 2022/23 (Handels- und Gesellschaftsrecht) [beendet]
Veranstaltung der alten Studienordung 2018/19 (3. Semester)
Die Vorlesung "Wirtschaftsprivatrecht II" vermittelt die Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrecht. Die beiden Rechtsgebiete sind eng miteinander verflochten, weshalb sie in einer Veranstaltung zusammengeführt werden.
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht des Kaufmanns - es modifiziert die bereits bekannten Regelungen zum BGB und sorgt dafür, die Schnelligkeit und Leichtigkeit des Handelsverkehrs zu erhöhen ohne die Rechtssicherheit für den Kaufmann zu gefährden.
Thmenkomplexe des Handelsrecht sind u.a.:
- Kaufmannseigenschaft
- Firma und Handelsregister
- Prokura, Handelsvertreter, Handelsgehilfen
- Handelsgeschäfte
- Vertriebsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit dem Recht der Personengesellschaften (z.B. GbR, oHG, KG, PartnerschaftG) und dem Recht der Kapitalgesellschaften (u.a. GmbH, AG).
Vertieft werden anhand zahlreicher Beispiele aus der unternehmerischen Praxis u.a.:
- Gründung, Geschäftstätigkeit bis hin zur Auflösung einer Gesellschaft
- Vertretung durch Geschäftsführer und Vorstand
- Haftungsszenarien betreffend die Gesesellschafter und/oder Organe
- Internationale Gesellschaftsformen und Bezüge