Vorlesung Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz - SoSe 2020
Prüfung im Fach „Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz“ - Sommersemester 2020
Liebe Studierende,
heute möchte ich Sie über den Ablauf der Abschlussprüfung des Sommersemesters informieren. Die Prüfung "Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz" wird als Online-Klausur (Upload-Aufgabe) geschrieben. Das Datum der Prüfung ist der 27.07.2020. Der Zeitrahmen für die Online-Klausur beträgt 180 Minuten. Den Prüfungstext finden Sie in OPAL EXAM im Kursbaustein „Aufgabe Klausur Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz“ unter dem Link
https://exam.zih.tu-dresden.de/opal/auth/RepositoryEntry/25231410
am 27.07.2020 um 14:00 Uhr. Bitte holen Sie die einmalige Anmeldung in OPAL EXAM zeitnah nach, sofern noch nicht geschehen! Erst nach erfolgter Anmeldung können wir Sie zur Gruppe der Klausurteilnehmer/innen hinzufügen.
Die Prüfung beginnt um 14:00 Uhr, spätestens nach 180 Minuten (d.h. 17:00 Uhr) muss die Lösung hochgeladen sein. Wir empfehlen, die Antworten im Worddokument der Aufgabenstellung einzufügen. Sie können jedoch die Fragen auch handschriftlich beantworten und den Scan als PDF hochladen. Bitte planen Sie ca. 5 Minuten für den Upload ein. Dieser erfolgt über den Button „Upload“ unter „Aufgabenverwaltung“. Nach Ablauf der 180 Minuten, d.h. nach 17:00 Uhr, können keine Dateien mehr hochgeladen werden. Bitte prüfen Sie VOR DEM Absenden Ihre Antworten auf Vollständigkeit und Richtigkeit, da das System kein Löschen einer bereits hochgeladenen Version erlaubt.
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugang zur Prüfung oder weitere Fragen haben, können Sie sich von 14:00 bis 17:00 Uhr per E-Mail oder per Telefon 0351 463 37331 an Frau Eleonora Hummel (eleonora.hummel@tu-dresden.de) wenden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vorbereitung der Prüfung!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer
die Sprechstunde bei Frau Professorin von Schorlemer wird während des eingeschränkten Präsenzbetriebs an der TU Dresden telefonisch an folgenden Terminen angeboten:
- Mittwoch, 8. Juli 2020, 18 Uhr
- Mittwoch, 15. Juli 2020, 18 Uhr
- Mittwoch, 22. Juli 2020, 18 Uhr
die Sprechstunde bei Frau Professorin von Schorlemer wird während des Notbetriebs an der TU Dresden telefonisch an folgenden Terminen angeboten:
1. Sprechstunde: Mittwoch, 8. April 2020: 18-19 Uhr
2. Sprechstunde: Donnerstag, 9. April 2020: 18-19 Uhr
3. Sprechstunde: Mittwoch, 15. April 2020: 18-19 Uhr
4. Sprechstunde: Donnerstag, 16. April 2020: 18-19 Uhr
5. Sprechstunde: Mittwoch, 22. April 2020: 18-19 Uhr
6. Sprechstunde: Donnerstag, 23. April 2020: 18-19 Uhr
7. Sprechstunde: Mittwoch, 29. April 2020: 18-19 Uhr
Hinweis zum Semesterstart am 6. April 2020
Liebe Studierende,
seien Sie herzlich begrüßt zu Beginn des Sommersemesters 2020.
Hoffentlich sind Sie - bei allen Sorgen in der aktuellen Krisensituation - wohlbehalten aus dem Auslandssemester und den Praktika im In- und Ausland zurückgekehrt. Und hoffentlich sind Sie, Ihre Familien und Freunde gesund!
Heute ist der erste Tag eines außergewöhnlichen Semesters, denn wir können uns nicht wie gewohnt im Hörsaal, in den Seminarräumen und auf dem Campus begegnen (von der Mensa ganz zu schweigen).
Die Gestaltung der Lehre stellt Sie als Studierende, aber auch uns als Lehrende daher vor große Voraussetzungen. Wie der Wissenschaftliche Direktor des Zentrums für Internationale Studien, Prof. Dr. Dominik Steiger, Ihnen heute im Namen von uns Kollegen mitgeteilt hat, ist trotz intensiver Bemühungen in den letzten Tagen Vieles noch unklar - Ihnen und auch uns. So wissen wir Lehrenden z.B. noch nicht abschließend, welche Tools für das E-Learning zur Verfügung stehen. Erst Ende vergangener Woche haben wir erfahren, dass die TU u.a. Zoomlizenzen gekauft hat, diese aber noch nicht verteilt sind. Damit konnten die Vorbereitungen für die virtuelle Lehre bislang nicht abgeschlossen werden. Wir wissen auch nicht, ob wir uns das ganze Semester virtuell treffen werden oder uns doch eventuell ab dem 5. Mai wieder persönlich begegnen werden. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass es gelingen wird, ein interessantes Sommersemester für Sie zu gestalten, ein Semester, das mehr ist als nur ein Notprogramm. Bitte greifen Sie von zuhause aus auf OPAL zu, dort finden Sie die Unterlagen für Ihre ersten Kurse.
Vorlesung "Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz": ab Mittwoch, 8. April 2020 (wöchentlich)
OPAL: https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/23035379764
Um die Erreichbarkeit sicherzustellen, werden außerdem mehrfach die Woche Sprechstunden angeboten. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Sekretariat auf (eleonora.hummel@tu-dresden.de, Tel. 0351 463 37331). Vielen Dank.
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Dozentin: Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer
Zeit und Ort: Mittwoch, 11:10 – 12:40 Uhr, GER/037
Art: Wahlpflichtveranstaltung im Vertiefungsmodul des Studienschwerpunkts Internationales Recht/Politikwissenschaften (WF 1.3)
Beginn: 8. April 2020
Zielgruppe: 4./6. Fachsemester BA Law in Context; Studierende des Studiengangs Internationale Beziehungen
Vorkenntnisse: Völkerrecht I und II (von Vorteil)
Inhalt: Die Vorlesung zeichnet die dynamische Entwicklung der universell gültigen Menschenrechte auf internationaler Ebene seit dem frühen 20. Jahrhundert nach. Dabei werden einerseits die normativen Fortschritte im materiellen Menschenrechtsschutz gewürdigt, andererseits auch Streitstände, wie etwa die Kontroverse um sog. „kollektive“ Rechte oder Minderheitenrechte, nicht ausgespart.
Ein Schwerpunkt der Vorlesung ist der Frage nach der Durchsetzung der Menschenrechte in den Vereinten Nationen gewidmet, differenziert nach der Tätigkeit von politischen Gremien, Vertragsorganen, Rechtsprechungsorganen.
Das Bild wird abgerundet durch die Darstellung der Tätigkeit europäischer Institutionen zur Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte. Dabei werden u.a. Unionsgrundrechte und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die Tätigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) analysiert.
Literaturhinweise:
Lehrbücher: P. Alston; R. Goodman, International Human Rights (2012); W. Kälin; J. Künzli, Universeller Menschenrechtsschutz. Der Schutz des Individuums auf globaler und regionaler Ebene (4. Aufl. 2019); C. Grabenwarter; K. Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention (6. Aufl. 2016); J. Meyer-Ladewig; M. Nettesheim; S. von Raumer (Hrsg.), EMRK, Handkommentar (4. Aufl. 2017); E. Klein (Hrsg.), Menschenrechtsschutz durch Gewohnheitsrecht (2003); P. J. Opitz, Menschenrechte und Internationaler Menschenrechtsschutz im 20. Jahrhundert (2002); C. Tomuschat, Human Rights Between Idealism and Realism (3. Aufl. 2014); K. Gebauer, Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa (2007); B. Simma, U. Fastenrath, Menschenrechte – ihr internationaler Schutz (7. Aufl. 2018); T. Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz, Das Recht der EMRK und des IPbpR (3. Aufl. 2016); B. Fassbender, Securing Human Rights? (2011).
Zeitschriften: European Human Rights Law Review (EHRLR), Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ), Human Rights Law Journal (HRLJ); Human Rights Law Review (HRLR).