Technische Zeichenregeln
Die technischen Zeichenregeln sind sehr umfassend und können nicht vollständig im Rahmen dieses Wikis wiederholt werden. Dafür kann Literatur (z.B. Hoischen, weitere nennen) im Selbststudium dienen. Dennoch sollen hier ein paar grobe Grundregeln genannt werden.
Linien
Die allgemein gültige Darstellung von Linien ist in der DIN EN ISO 128-20 geregelt. Demnach ist eine Linie ein geometrisches Gestaltungselement, welches einen Anfangs- und Endpunkt in beliebiger Weise verbindet. Dabei hat es eine von mind. 0,5-facher Linienbreite und kann geradem kurvenförmig und mit oder ohne Unterbrechungen sein.
Linienarten (Gruppen) nach DIN ISO EN 128-20
Bemaßung
Die Maßeintragung regelt DIN 406. Die wichtigsten Bestandteile sind die Maßlinien, Maßhilfslinien und die Maßzahlen.
Maßlinien dienen der Angabe der Abmessungen. Sie sind gerade (oder gekrümmte) Linien, die zwischen Körperkanten, einer Körperkante und einer Maßhilfslinie oder zwischen zwei Maßhilfslinien liegen. Körperkanten und Mittellinien dürfen nicht als Maßlinien benutzt werden. Der Abstand zwischen Körperkante und Maßlinie beträgt mind. 10 mm, zwischen parallelen Maßlinien mind. 7 mm und ist gleich groß. Maßlinien sollen sich untereinander und mit anderen Linien nicht schneiden.
Maßhilfslinien sind rechtwinklig zur zugehörigen Messstrecke einzutragen. Bei Unübersichtlichkeit dürfen sie schräg (vorzugsweise unter 60°), jedoch parallel zueinander, eingetragen werden. Bei Winkelmaßen bilden die Maßhilfslinien die Verlängerung der Schenkel des Winkels. Mittellinien dürfen als Maßhilfslinien verwendet werden. Sie sind dann außerhalb der Körperkanten als schmale Volllinien zu zeichnen. Die Maßlinienbegrenzung erfolgt durch einen geschwärzten Pfeil (Öffnungswinkel 15°), bei Platzmangel durch einen Punkt.
Maßzahlen werden bevorzugt nach DIN EN ISO 3098-2, Schriftform B, vertikal eingetragen. Sie önnen in der Leselage der Zeichnung von unten und rechts gelesen werden. Die Maßzahlen stehen parallel zur nicht unterbrochenen Maßlinie (auf der Maßlinie). Bei Durchmessern wird in jedem Falle das Symbol ø, bei Radien der Großbuchstabe R vor die Maßzahl gesetzt. Maßlinien für Radien und gekürzte Maßlinien für Durchmesser erhalten nur einen Maßpfeil am Kreisbogen oder an seiner Projektion. Wenn sich der Mittelpunkt eines Radius nicht aus den geometrischen Beziehungen der angrenzenden Formelemente ergibt, muss er bemaßt werden.
Ansichten
Die wesentlichen Richtlinien für Ansichten von Bauteilen auf einer technischen Zeichnung regelt DIN ISO 128-30, 34 und ISO 5456-2. Einige wichtige Grundregeln sind:
- Die Vorder- oder Hauptansicht zeigt die wesentlichen Merkmale des Körpers und vermeidet verdeckt liegende Kanten.
- Dargestellt wird in der Regel der Endzustand des Teiles, d.h. der Zustand, in dem es dem Zusammenbau zugeführt wird.
- Drehteile sind in Fertigungslage, andere Teile und Baugruppen in Gebrauchs- bzw. Einbaulage darzustellen.
- Es werden nur so viele Ansichten (Schnitte) gezeichnet, wie zur eindeutigen und vollständigen Bestimmung notwendig sind.
- Sichtbare Körperkanten werden durch breite Volllinien dargestellt.
- Verdeckt liegende Kanten sind mit schmalen Strichlinien und nur im Ausnahmefall zu zeichnen.
- Unnötige Wiederholungen eines Details sind zu vermeiden.
Schnitte
Darstellung Vollschnitt
Darstellung Halbschnitt
Darstellung Teilschnitt
Schnitte dienen der Darstellung von inneren Strukturen des Bauteils oder der Baugruppe. Man unterscheidet in Vollschnitt, Halbschnitt und Teilschnitt.
Ein Vollschnitt (oft nur als Kurzform „Schnitt“ bezeichnet) ist die Darstellung der Umrisse (Kanten) eines Gegenstandes in einer oder mehreren Schnittebenen (gedachte Ebene, in der der dargestellte Gegenstand durchgeschnitten ist). Kanten hinter der Schnittebene werden mit dargestellt.
Symmetrische Teile dürfen zur Hälfte als Ansicht und zur Hälfte als Schnitt gezeichnet werden, dem Halbschnitt. Die Mittellinie bildet gleichzeitig Trennlinie und wird auch als solche dargestellt (nicht als Kante). Der Schnitt sollte rechts oder unterhalb der Mittellinie angeordnet werden.
Teilschnitte dürfen gezeichnet werden, wenn Voll- bzw. Halbschnitt nicht erforderlich sind. Die Bruchlinie muss mit einer schmalen Volllinie als Freihandlinie gezeichnet werden.
Bei der Verwendung von Schnitten sind zudem einige Punkte zu berücksichtigen:
- Jeder Schnitt muss deutlich mit zwei gleichen Großbuchstaben gekennzeichnet werden.
- Die Kennzeichnung muss in Leserichtung der Zeichnung erfolgen.
- Die Lage der Schnittebenen muss mit einer dicken Strich-Punkt-Linie mit langem Strich gezeichnet werden.
- Ändert sich die Schnittrichtung, sollte die Schnittlinie nur in der Änderung gezeichnet werden.
- Gleichmäßig angeordnete Details von Rotationsteilen, deren Darstellung im Schnitt erforderlich ist, die sich jedoch nicht in der Schnittebene befinden, dürfen in die Schnittebene gedreht werden. Eine zusätzliche Kennzeichnung ist dabei nicht erforderlich.
Beispiel für die Darstellung von gewinkelten Schnitten
Beispiel für die Darstellung von rotationssymmetrischen Bauteilen
Schraffuren
Ganz allgemein werden die Schraffuren zur Kennzeichnung von Werkstoffen mittels DIN ISO 128-50 geregelt. Für den Maschinenbau (meist Stahlwerkstoffe) kann i.d.R. die allgemeingültige Grundschraffur verwendet werden: Schmale Volllienien in einem Winkel von 45° bzw. -45° zur Mittellinie bzw. zu den Hauptumrisskanten. Einzelne Schnittflächen des gleichen Teils müssen gleichartig schraffiert werden. Die Schraffur von aneinander angrenzenden Teilen muss in unterschiedlichen Richtungen (dennoch jeweils 45°) ausgeführt werden.
Darstellung von Schraffuren
Gewinde, Schrauben und Muttern
Bei Außengewinden ist für den Außendurchmesser (Nenndurchmesser) eine breite Volllinie, für den Kerndurchmesser eine schmale Volllinie anzuwenden. Bei Innengewinden ist wiederrum für den Kerndurchmesser eine breite Volllinie, für den Außendurchmesser (Nenndurchmesser) eine schmale Volllinie anzuwenden.
Bei Blickrichtung längs der Gewindeachse ist der den Kerndurchmesser symbolisierende Kreis über ¼ des Umfanges offen zu lassen. Die Lage der Öffnung ist beliebig. Bei nicht durchgehenden Gewinden (Gewindesacklöchern) ist die Gewindebegrenzung in axialer Richtung (nutzbare Gewindelänge) durch eine breite Volllinie darzustellen. Für die Bohrerspitze ist ein Kegelwinkel von 120° zu zeichnen, aber nicht zu bemaßen. Die Tiefe des Grundloches ist größer als die nutzbare Gewindelänge.
Gewindefreichstiche können nach DIN 76 dargestellt werden. Verdeckt liegende Gewinde werden mit Strichlinien dargestellt. Dies sollte möglichst vermieden werden.
Zusammengebaute Schrauben und Muttern sind im Regelfall vollständig darzustellen. D.h. Schrauben, Muttern und Scheiben werden im Schnitt ungeschnitten dargestellt. Dabei sind die Fasenkanten an Sechskantschrauben und Sechskantmuttern als Kreisbögen zu zeichnen. Die Schraubenlänge wählt man so, dass das Schaftende aus der Mutter nur herausragt. Die Durchgangslöcher sind etwas größer als der Schraubendurchmesser und in DIN EN 20273 festgelegt. Die Trennlinie der zusammengeschraubten Werkstücke wird bis an den Schraubenschaft herangeführt.
Darstellung von zusammengebauter Schraube und Mutter
Kategorien: Grundlagen