Seminar: Der Vertrag am Grunde der Gesellschaft WS 2023/24
Dr. Sabrina Zucca-Soest
Mittwoch (2) 9.20-10.50 Uhr
Raum: HSZ/0105/U
Jede gesellschaftliche Ordnung muss sich der Frage nach ihrer Legitimität stellen. Wenn nach Legitimität gefragt wird, dann steht im Zentrum der Betrachtungen eine wie auch immer geartete Rechtfertigungstheorie, die fragt: Wer durch welche Verfahren Legitimität für welche Form gesellschaftlicher Ordnung erzeugen kann? Dabei erweist sich das Problem der Rechtfertigung von gesellschaftlichen Ordnungen wie dem Recht oder dem Staat unabdingbar verknüpft mit der Frage nach dem Verhältnis von Individuum und Ordnung als der organisierten Gesamtheit von Einzelnen. Dieses Problem wird mit der Zugrundelegung eines bestimmten Menschenbildes zu lösen versucht. Welche Rechte hat das Individuum? Werden sie ihm verliehen oder hat es sie qua Existenz inne – und dabei ist die Frage, was meint hier Existenz in Bezug auf den Menschen? Qua Anthropologie? Qua göttlicher Vernunft? Qua allgemeiner Vernunft, etc.? Zu den klassischen Rechtfertigungstheorien zählen die Vertragstheorien. Der Kern der klassischen Vertragstheorien ist die Idee der Autoritäts- und Herrschaftslegitimation durch freiwillige Selbstbeschränkung aus eigenem Interesse unter der Rationalitätsbedingung strikter Wechselseitigkeit – und zwar durch einen Vertragsschluss. Anhand einiger klassischer Texte der Vertragstheorien sollen verschiedene Varianten zueinander ins Verhältnis gestellt werden.