LEHRWERKSTATT...die digitale Lehrveranstaltung

1. Wie ist das Urheberrecht in der Online-Lehre geregelt?

Die Erstellung von Lehrmaterial für die Online-Lehre wirft die Frage auf, wie und ob Sie Material, dass Sie nicht selbst erstellt haben, in die digitale Lehre einbinden dürfen.

  • Welche Materialien betrifft das? Es geht beispielsweise um Texte, Buchkapitel, Fotos/Graphiken/Diagramme aus Büchern/Zeitschriften/Journals/Internet, Videos, etc., die Sie in Ihrer Lehrveranstaltung präsentieren möchten - und die Sie nicht selbst erschaffen haben. 
  • Was kann ich also ausnahmslos verwenden? Nach § 60a kommen sämtliche selbst produzierte Materialien (Texte, Artikel, etc.) und selbstgemachte Bilder (deren Darstellung allerdings keine Kopie eines fremden Bildes sein darf - auch da besteht das Urheberrecht) in Frage. Ansonsten besteht die Pflicht, den Urheber um Erlaubnis für die Verwendung des entsprechenden Materials zu bitten.

2. Wie ist der Datenschutz in der Online-Lehre geregelt?

 

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