Nachhaltigkeit in gesamtwirtschaftlichen Kreisläufen (M.Eng.) (gilt ab WS 2021/22)
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Altholz
Industrierestholz und Gebrauchtholz, soweit diese Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind.
Industrierestholz und Gebrauchtholz, soweit diese Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind.