Rechtfertigung von Herrschaft

TU Dresden | semesterübergreifend Rechtfertigung von Herrschaft

Empirisch ist Herrschaft etwas Selbstverständliches. Wir werden in Herrschaftssysteme geboren und leben wahrscheinlich unser ganzes Leben lang unter irgendeiner Form von Herrschaft. Zwischen Sein und Sollen liegt jedoch eine Differenz die besonders in der Frage nach der Legitimität jener Formen zum Ausdruck kommt. Zur zentralen Aufgabenstellung der politischen Philosophie gehört es deshalb Rechtfertigungsformen von Herrschaft immer wieder der Diskussion zu unterziehen. Rechtfertigung bedeutet weniger zu erklären, sondern die Schaffung der psychologische Voraussetzung um aus Gehorsam eine Pflicht zu machen; die Frage zu stellen wann Gehorsam legitim und rechtmäßig ist bzw. als solches empfunden wird. Auch wenn heutzutage davon ausgegangen wird, dass Herrschaft dann rechtmäßig ist, wenn die der Herrschaft Unterworfenen dem zustimmen können, war jene Zustimmung nicht immer an die prozedurale Idee der Vertragsbildung gebunden. Im ersten Teil des Seminares sollen deshalb beispielhaft theologische, moralische und naturrechtliche Argumente der Rechtfertigung von Herrschaft diskutiert werden. Ebenso gilt es zu fragen, ob eine Gesellschaft ohne staatliche Herrschaft, soll heißen die Idee des Anarchismus, eine plausible Alternative darstellt. In einem zweiten Teil gilt es Begründungen von Autorität in den Blick zu nehmen, welche die freie Wahl des Subjektes als Quelle politischer Legitimität bestimmen. Ziel des Seminars ist es damit unterschiedlichen Strategien von Rechtsgehorsam nachzugehen und damit gleichzeitig auf die Grenzen des modernen Verständnisses von Legitimität hinzuweisen.

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