Das Urheberrecht tangiert E-Learning-Akteurinnen und Akteure vor allem bei der Erstellung und Verwertung von Lehr-/Lernangeboten. Es schützt dabei das geistige Eigentum von Individuen vor Missbrauch. Im Entwicklungsprozess von E-Learning-Angeboten muss bekannt sein, was urheberrechtlich geschützt ist und wie die Materialien verwendet werden können. Immer wichtiger werden in diesem Kontext die Themen Open Content und Creative Commons. Zudem sollten sich E-Learning-Akteurinnen und Akteure den verschiedenen Möglichkeiten der Lizensierung auseinandersetzen.Ein weiterer Rechtsbereich, der den E-Learning-Einsatz berührt, ist der Datenschutz. Insbesondere beim Umgang mit sozialen Netzwerken und Web2.0-Technologien spielen datenschutzrechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichte Publikation „Urheberrecht in der Wissenschaft“ gibt einen guten Überblick über alle Fragen des Urheberrechts in den Bereichen Lehre, Forschung und Bibliotheken. Neben einer allgemeinen Einführung in die Thematik des Urheberrechts und die Besonderheiten bei der Nutzung in Bildung und Wissenschaft werden auch offene Lizenzen, wie z.B. die häufig im Bereich Open Educational Resources Einsatz findenden Creative-Commons-Lizenzen, näher betrachtet. In einem umfangreichen Kapitel wird anschaulich dargestellt, was in Hochschullehre und Forschung bezüglich des Urheberrechts gesetzlich erlaubt ist. Jeder Themenabschnitt wird von einem umfangreichen Portfolio an Praxisfragen abgeschlossen.
Das OPAL-Selbstlernmodul „Rechtliche Aspekte im E-Learning“ ist ein Angebot des Medienzentrums der Technischen Universität Dresden und informiert Siev über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz digitaler Lehr-/Lernszenarien. Im Verlauf einer Lehrveranstaltung existiert eine Vielzahl von Schnittstellen zu rechtlich relevanten Aspekten, die es zu beachten gilt, so beispielsweise bei der Vorbereitung, Erstellung und Bereitstellung der Lehrmaterialien sowie dem Abschluss eines Moduls. Die Teilnehmenden erfahren, welche Schutzfunktionen das Urheberrecht hat und welche Lizenzen nicht-exklusive Nutzungsrechte erteilen und können einschätzen, welche fremden Inhalte sie in welcher Form nutzen dürfen und wie sie ihre eigenen Inhalte schützen. Sie lernen die Bestimmungen des Datenschutzes im E-Learning kennen, sind über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim E-Assessment informiert und können schlussfolgern, auf welche Aspekte sie im Rahmen der Prüfungserstellung und -durchführung achten müssen. Das Selbstlernmodul ist für alle Interessierten frei zugänglich.
Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs keine Rechtsberatung darstellt! Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Die Inhalte dieses Kurses werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann das Medienzentrum der TU Dresden keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.
Im Folgenden erhalten Sie weitere ausgewählte Informationen zum Thema:
- Der Praxisleitfaden zu „Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre“ zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content von Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer und Tom Hirche in der überarbeiteten Fassung vom Oktober 2017 berücksichtigt die seit 1. März 2018 geltende Rechtslage in Bezug auf die Schranken zu Wissenschaft und Bildung gemäß Urheberrechts-Wissensgesellschafts-
Gesetz (UrhWissG). - Das Portal irights.info bietet eine Informationswebseite zu aktuell geltenden Regelungen des Urheberrechts.
- Eine umfangreiche Materialsammlung zu urheberrechtlichen Fragestellungen im Bereich der Hochschullehre stellt Prof. Dr. jur. Achim Förster, LL.M. (Indiana) von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt zur Verfügung. Insbesondere finden Sie auf dieser Seite Urheberrechts-FAQ zur Hochschullehre sowie weitere Materialien und Dokumente zur Mediennutzung im Hochschulbereich wie z.B. eine Synopse zum UrhWissG.
- Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. bietet unter urheberrecht.de umfassende Informationen zu den Themen Urheberrecht im Internet, Urheberrechtsverletzung und Gewerblicher Rechtsschutz an.
- Der ELAN e.V. stellt einen Informationsbereich mit den wichtigsten Neuerungen ab März 2018 zu den Nutzungserlaubnissen bzgl. urheberrechtlich geschützter Werke für Lehrende und Lernende zur Verfügung.
- Weitere Informationen finden sich im Ratgeber Multimediarecht für die Hochschulpraxis von Michael Veddern.