Werden Sie Fellow

Digital Fellows…

  • …sind Lehrende an sächsischen Hochschulen, die digitale Medien zur Weiterentwicklung ihrer Lehrveranstaltung einsetzen.
  • … setzen im Rahmen des Fellowships digital gestützte Lehrkonzepte um, die eine Modellwirkung für andere Lehrende entfalten können.
  • … werden mit 12.000 € im Einzel- und 25.000 € im Tandem-Fellowship unterstützt.

4. Ausschreibungsrunde Digital Fellows

Das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen (HDS) und der Arbeitskreis E-Learning der LRK Sachsen (AK E-Learning) schreiben, vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK), Fellowships für die Weiterentwicklung der digital gestützten Hochschulbildung an den sächsischen Hochschulen in den folgenden Kategorien aus:

Einzel-Fellowships

  • Antragsberechtigt sind alle Mitglieder und Angehörige (u. a. Lehrende, Laboringenieure, Studierende) sächsischer Hochschulen (gemäß §1 sowie §49 SächsHSFG) sowie Lehrbeauftragte, die ebenfalls ein Dienstverhältnis an einer sächs. Hochschule haben. Antragstellende müssen mit der Durchführung einer curricular verankerten Lehrveranstaltung betraut sein.
  • Eine finanzielle Unterstützung erfolgt in Höhe von bis zu 12.000 Euro für die Umsetzung eines Vorhabens bis max. zum 31.08.2023.

Tandem-Fellowships

  • für zwei berechtigte Antragstellende (gem. Einzel-Fellowship). Die beiden Antragstellenden gehören dabei nicht derselben Struktureinheit einer Hochschule an, wünschenswert sind vor allem hochschulübergreifende Tandems oder Tandems, die die studentische Perspektive integrieren.
  • Eine finanzielle Unterstützung erfolgt in Höhe von bis zu 25.000 Euro für die Umsetzung eines Vorhabens bis max. zum 31.08.2023.

Der frühestmögliche Maßnahmebeginn ist der 01.07.2022. Digital Fellows sind Repräsentantinnen bzw. Repräsentanten für einen spezifischen und selbstgewählten Ansatz, digitale Medien zur Optimierung und Effektivierung ihrer Lehre zu nutzen.

Die Bewerbung erfolgt über ein durch den AK E-Learning bereitgestelltes Antragsformular. Dieses ist vollständig ausgefüllt bis zum 31.03.2022 an die jeweils für die eigene Hochschule zuständigen Mitarbeitenden zu senden, welche die Anträge für die jeweiligen Hochschulleitungen (in der Regel das Prorektorat Bildung bzw. Lehre) sammeln.

Für die gesamte Ausschreibungskohorte stehen Mittel in einem Volumen beispielsweise für ca. 3 Einzel- und 4 Tandem-Fellowships zur Verfügung.

Ziel des Programms ist es, den gewinnbringenden Einsatz digitaler Werkzeuge und digital gestützter Methoden in einer hochschuldidaktisch fundierten Lehre systematisch weiterzuentwickeln.
Die Fellowships sollen hierbei insbesondere eingesetzt werden für Konzepte oder Maßnahmen zur

  • Unterstützung des Aufbaus digitaler Kompetenz für die eigene Lehre und/oder der Studierenden,
  • Erprobung und Umsetzung von innovativen Lehr- und Prüfungsmethoden sowie Lehr-Lerntechniken unter Nutzung von digitalen Werkzeugen und
  • Verankerung von Open Educational Resources (OER) in der Lehrpraxis

Die Skalierbarkeit der Ergebnisse zur Übertragung auf den gesamten sächsischen Hochschulraum ist obligatorisch.

Bei den Fellowships handelt es sich um eine an die Person der bzw. des Antragstellenden gebundene finanzielle Unterstützung, die den Fellows Freiräume und Ressourcen für die Durchführung der geplanten Lehrinnovation verschafft. Bei einem Tandem-Fellowship teilen sich zwei Personen die finanzielle Unterstützung. Die Vergabe mehrerer Fellowships für ein einzelnes Entwicklungsvorhaben ist ausgeschlossen. Pro Person kann in einer Ausschreibungsrunde der Programmlinie nur ein Fellowship vergeben werden. Die Mitnahme oder Übertragung von Fellowships an Hochschulen, die nicht dem §1 SächsHSFG zuzuordnen sind, ist nicht möglich.

Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular über die jeweiligen Hochschulleitungen. Die Fellows müssen einer Struktureinheit an der Hochschule zugeordnet sein, um die finanzielle Unterstützung nutzen zu können. Dazu gehören u.a. Professuren, zentrale Einrichtungen, Dekanate, Studentenräte oder Fachschaften.

Bewerbung und Auswahl

Die Anträge sollen das Vorhaben beschreiben und folgende Aspekte darlegen (Abbildung in einem elektronischen Antragsformular):

  • Weiterentwicklungspotenzial der eigenen Lehre durch den Einsatz digitaler Medien
  • Anlass und Ziele für den Medieneinsatz, inkl. Einbettung der Ziele in die Strategien (Digitalisierung, Internationalisierung, Studienerfolg, …) der beteiligten Hochschulen sowie in die Digitalisierungsstrategie des SMWK.
  • ausführliches (hochschul-)didaktisches Konzept
  • Arbeits- und Finanzplanung
  • Einbindung von Organisationseinheiten der Hochschule
  • Mehrwert und Entwicklungspotenziale für Lehrende und Studierende
  • Bei Tandems: Mehrwert der Kooperation
  • Vorbildcharakter des Vorhabens und Möglichkeiten der Übertragbarkeit / Skalierung
  • Nachhaltigkeitskonzept

Die Bewerbung erfolgt über ein durch den AK E-Learning bereitgestelltes Antragsformular. Dieses ist vollständig ausgefüllt bis zum 31.03.2022 an die jeweils für die eigene Hochschule zuständigen Mitarbeitenden zu senden, welche die Anträge für die jeweiligen Hochschulleitungen (in der Regel das Prorektorat Bildung bzw. Lehre) sammeln.

Die Hochschulleitungen sammeln alle Anträge und bewerten diese in einem ersten Schritt hinsichtlich ihrer Passung zur Hochschulstrategie und der Realisierbarkeit mit den hochschuleigenen technischen und organisatorischen Infrastrukturen. Die Hochschulleitungen reichen die Anträge bis zum 16.04.2022 gebündelt an die Geschäftsstelle des AK E-Learning (fellows@lrk-sachsen.de) weiter, die die Anträge im Rahmen des Verbundprojektes „Digitale Hochschulbildung“ weiter bearbeitet.
Alle Anträge werden durch jeweils zwei Gutachterinnen bzw. Gutachter begutachtet. Über die Auswahl der Fellows entscheidet anschließend voraussichtlich bis 31.05.2022 eine Kommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des HDS und des AK E-Learning zusammensetzt. Die Geschäftsstelle der LRK ist in der Kommission beratend tätig. Neben den zu berücksichtigenden Aspekten sind der zu erwartende Beitrag des geplanten Vorhabens zur Erreichung der in der „Strategie zur Digitalisierung in der Hochschulbildung“ des SMWK dargestellten übergeordneten Ziele ausschlaggebend.

Informationen zu hochschulspezifischen Unterstützungsangeboten und Angaben zum Einreichungsprozess an den Hochschulen finden Sie auf den Seiten Ihrer Hochschule:

Antragstellende der Kunst- und Musikhochschulen wenden sich bitte an ihr zuständiges Prorektorat oder an Frau Jana Riedel (Geschäftsstelle des AK E-Learning).

Antragsdokumente

Ausschreibung

Datenschutzhinweis

Antragsformular
(Achtung: Um Fehler beim Speichern des Formulars zu vermeiden, laden Sie das Formular bitte zunächst herunter und öffnen Sie es mit einem pdf-Reader (z. B. Adobe Reader). In diesem können Sie das Formular bearbeiten und abspeichern. Bei der Bearbeitung des Formulars in einem Browser (z. B. Firefox, Chrome, Edge) kann es zu Fehlern oder Verlusten der eingetragenen Daten kommen.)

Informationsveranstaltungen

Das Verfahren der Fellowship-Ausschreibung und die formalen Kriterien für eine Beantragung erläutern wir in zwei Informationsveranstaltungen. Diese finden wie folgt statt:

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die angegebenen Online-Räume stehen 15min vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung.

Bitte informieren Sie sich an Ihrer Hochschule, über mögliche Beratungsangebote zur Unterstützung bei der Antragstellung (z. B. Mitarbeitende im Projektverbund „Digitale Hochschulbildung in Sachsen“). Mögliche Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des Hochschuldidaktischen Zentrums.

FAQ Fellowship-Ausschreibung 2022/23

Darf ich mit einer Hochschule außerhalb Sachsens oder im Ausland kooperieren?

Antragsberechtigt und zuwendungsberechtigt sind im Fellowship-Programm nur die staatlichen sächsischen Hochschulen (gemäß §1 sowie §49 SächsHSFG). D.h. nur diese können Geld erhalten, da die Finanzierung der Fellowships durch das SMWK erfolgt und daher ausschließlich die sächsischen Hochschulen unterstützt werden sollen. Als Kooperationspartner ist eine ausländische Hochschule dennoch möglich (kann eben nur kein Geld erhalten).

Ist es möglich, dass in Tandem-Fellowships ein Partner die volle Summe der Unterstützungsmittel erhält und der zweite Partner die Ergebnisse anschließend zur Nachnutzung erhält?

Die Idee der Tandems ist, dass zwei Lehrende gemeinsam an der Weiterentwicklung ihrer Lehrveranstaltungen arbeiten und dies auch weitestgehend zeitgleich erfolgt. Dabei müssen die Arbeitslasten nicht unbedingt 50/50 geteilt werden, dennoch sollte an beiden Institutionen die Weiterentwicklung mit einer finanziellen Unterstützung ermöglicht werden.
Eine Übertragung der Ergebnisse des Fellowships an eine andere Struktureinheit entspricht einem klassischen Einzel-Fellowship, in dem eine Idee entwickelt und erprobt wird, welche im Nachgang weiteren Lehrenden zur Verfügung gestellt wird.

Können auch zwei Studierende in einem Tandem kooperieren?

Ja, wenn jeder der Studierenden mit der Durchführung einer (anderen) curricular verankerten Lehrveranstaltung betraut ist und jeder einer anderen Struktureinheit zugeordnet werden kann.

An welcher Hochschule soll ein Tandem-Fellowship eingereicht werden, welches an zwei unterschiedlichen Hochschulen angesiedelt ist?

Es ist ausreichend, wenn das Tandem-Fellowship an einer der beiden Hochschulen eingereicht wird. Im Regelfall ist dies die im Antragsformular zuerst genannte Hochschule. Im Antragsformular haben Sie die Möglichkeit, die Finanzierung auf beide Hochschulen aufzuteilen, im Falle einer Auswahl des Fellowships werden die Finanzen entsprechend dieser Angaben auf beide Hochschulen aufgeteilt.

Was ist bei Tandem-Fellowships zu beachten, die an einer Hochschule durchgeführt werden? Was bedeutet die Ansiedelung an unterschiedlichen Struktureinheiten?

Als Struktureinheit wird eine Professur oder ein Lehrstuhl verstanden. Ziel der Tandem-Fellowships ist die fach- und disziplinenübergreifende Zusammenarbeit von Lehrenden. Diese sollte durch die beiden Tandem-Partner abgedeckt werden können. Darüber hinaus sollte die Weiterentwicklung der Lehre für Studierende zweier unterschiedlicher Studiengänge entweder in zwei unterschiedlichen Veranstaltungen oder in einer studiengangsübergreifenden Veranstaltung realisiert werden.

Darf ich Software (z. B. zur Videobearbeitung) anschaffen?

Die Unterstützungsmittel sollen in erster Linie der Entwicklung einer Lehrveranstaltung zugutekommen. Wenn hierfür Software-Lizenzen erforderlich ist, ist dies grundsätzlich möglich, die Kosten hierfür sollten jedoch die Grenze zur Vergabe von Aufträgen in Höhe von 410€ nicht überschreiten.

Darf ich die Fellowship-Mittel verwenden, um mir von einem externen Dienstleister ein professionelles Video erstellen zu lassen?

Eine Weiterreichung der Unterstützungsmittel an Dritte entspricht insofern nicht den Zielen der Ausschreibung, als dass es sich bei den Fellowships um eine personenbezogene Förderung handelt. Zudem sollen die Fellowship-Vorhaben eine Modellwirkung entfalten können, wobei die umgesetzten Szenarien in ähnlicher Weise auch durch andere Lehrende realisiert werden können sollen. Dies wäre durch eine kostenintensive Beauftragung Externer nur eingeschränkt gegeben.

Inwiefern kann neu zu beschaffende Hardware-Ausstattung über das Fellowship finanziert werden?

Investitionen (insb. für die Arbeitsplatzausstattung) können nicht beantragt/bewilligt werden. Unter Investitionen werden hier alle Anschaffungen verstanden, die inventarisiert werden müssen und einen längeren Gebrauchszeitraum haben. Eine Anschaffung von Laptops ist daher nicht möglich, Zubehör wie Webcams oder Headsets können jedoch über das Fellowship finanziert werden.

Kann ich im Rahmen des Fellowship-Programms eine an meinem Institut vorhandene Software-Lösung weiterentwickeln?

Die Ausschreibung zielt auf die Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen unter Nutzung digitaler Medien ab. Es ist daher nicht entscheidend, welche Tools Sie einsetzen werden, sondern wie Sie diese in das didaktische Konzept Ihrer Lehrveranstaltung integrieren. Wenn Sie Ihre Software-Lösung bspw. in ein Konzept zum forschenden Lernen einbetten und in einer Lehrveranstaltung damit arbeiten, dann könnte dies ein geeignetes Konzept für ein Digital Fellowship sein. Eine Weiterentwicklung und Betreuung der Software-Lösung selbst ohne Bezug zu einer Lehrveranstaltung wäre hingegen nicht im Sinne der Ausschreibung.

Können auch Vorhaben eingereicht werden, die ein ähnliches Konzept verfolgen, wie bereits unterstützte Anträge?

Die Digital Fellows sollen mit ihren guten Ideen und didaktischen Konzepten eine Modellwirkung entfalten. Wenn sie also andere Lehrende inspirieren, eigene Vorhaben einzureichen, begrüßen wir dies ausdrücklich.

Können im Rahmen des Digital Fellowships auch Formate entwickelt werden, die den Umgang mit Digitalisierung selbst thematisieren (also gewissermaßen Medienkompetenzentwicklung)?

Ja, wenn dies in einer curricular verankerten Lehrveranstaltung erfolgt.

Gibt es Themen, die bevorzugt gewünscht/unterstützt werden, weil sie bspw. besonders innovativ sind (z. B. Künstliche Intelligenz, Virtual Reality, …)?

Nein, es können alle Konzepte eingereicht werden, die durch den Einsatz digitaler Medien die didaktische Konzeption einer Lehrveranstaltung weiterentwickeln. Die Ausschreibung ist offen für Themen jeglicher Art.

Was ist, wenn ich aktuell noch keinen Vertrag über die komplette Laufzeit eines Fellowships an der Hochschule habe? Kann meine Anstellung auch aus dem Fellowship finanziert werden?

Uns ist es wichtig, dass die Fellwoships bis zum Ende der Laufzeit gut bearbeitet werden können und dabei von einer durchgehenden Bindung an die Hochschule ausgegangen werden kann. Deswegen bitten wir Sie, dies im Antragsformular zu bestätigen. Wir sind uns aber bewusst, dass bestimmte Vertragsverhältnisse es nicht zulassen, einer für ein Fellowship geeigneten Person über den gesamten Unterstützungszeitraum vertraglich zu binden. Deswegen gehen wir immer von einer idealen Beschäftigungssituation aus, d. h. wenn die Option einer Vertragsverlängerung besteht, darf bei der Beantragung angenommen werden, dass diese auch zu Stande kommt. Die Fellowship-Mittel können auch für Personal- und Honorarmittel (z. B. im Rahmen von Stundenaufstockungen, Hilfskraftverträgen, für Lehraufträge) verwendet werden, so dass eine (ggf. anteilige) Finanzierung aus dem Fellowship möglich ist.

Wieviele Anträge darf ich einreichen?

Pro Person kann nur ein Vorhaben unterstützt werden. Bei Einreichung mehrerer Anträge pro Person und Erreichen der notwendigen Mindestpunktzahl für eine Förderfähigkeit wird der am besten bewertete Antrag als Fellowship unterstützt.

Dürfen die an den Hochschulen tätigen Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen auch nur ein Fellowship beantragen oder ist es im Rahmen von Tandems möglich, dass diese mehrere Fellowships unterstützen?

Voraussetzung für die Beantragung eines Digital Fellowships ist, dass die Antragstellenden eine eigene curricular verankerte Lehrveranstaltung betreuen. Daher ist die Beantragung für bspw. E-Learning-Services und Beratungseinrichtungen im Rahmen einer Begleitung und Unterstützung des Digital Fellows nicht möglich.

Müssen Studierende, die ein Fellowship beantragen, namentlich in einem Modulhandbuch genannt werden?

Auch Studierende müssen mit der Durchführung einer curricular verankerten Lehrveranstaltung (z. B. Tutorium, Praktikum, Ringvorlesung) betraut sein und eindeutig einer Struktureinheit zugeordnet werden. Die Mittelzuweisung für das Fellowship ist nur an diese Struktureinheit möglich. Eine Nennung im Modulhandbuch ist hierfür nicht erforderlich, die Mitwirkung an der Lehrveranstaltung ist ausschlaggebend.

Können auch Lehrveranstaltungen im studium generale im Rahmen eines Digital Fellowships weiterentwickelt werden?

Ja, wenn die Studierenden in der Veranstaltung Credit Points für einen Studiengang erwerben können und die Veranstaltung regelmäßig angeboten wird.

Sind Lehrende der sächsischen Berufsakademien antragsberechtigt?

Unterstützt werden können nur Mitglieder und Angehörige der in §1 des sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) benannten staatlichen Hochschulen. Dies umfasst die 4 Universitäten, die 5 Kunst- und Musikhochschulen und die 5 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Berufsakademien sowie private Fachhochschulen wie die Evangelische Hochschule oder die Fachhochschule Dresden können daher im Rahmen der Ausschreibung nicht unterstützt werden.

Können auch Anträge in englischer Sprache eingereicht werden?

Ja, sehr gern.

Kann man auch den selben Antrag/die gleiche Idee noch einmal einreichen, wie in der vergangenen Ausschreibungsrunde, wenn der Antrag dort nicht für ein Digital Fellowship berücksichtigt werden konnte?

Wenn die Idee und das Konzept des Antrags den Ausschreibungskriterien entsprechen, kann ein Antrag auch ein zweites Mal zur Begutachtung eingereicht werden. Eine Anschlussfinanzierung für bereits unterstützte Digital Fellowships ist nicht möglich.