Digital Fellowships im Zeitraum 2019/2020

Seit dem 01.09.2019 fördert das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) insgesamt 43 Digital Fellows. Nahezu alle sächsischen Hochschulen sind hierbei mit insgesamt 15 Einzel- und 15 Tandem-Fellowships vertreten. Eine Übersicht der jeweiligen Fellows sind in Digital Fellows 2019 bis 2021 zu finden.

Informationen zur Ausschreibung der ersten Förderperiode

Für die erste Ausschreibung 2019/2020 konnten

Einzel-Fellowships

  • Antragsberechtigt sind alle Mitglieder und Angehörige (u. a. Lehrende, Laboringenieure, Studierende) sächsischer Hochschulen (gemäß § 1 sowie § 49 SächsHSFG) sowie Lehrbeauftragte die ebenfalls ein Dienstverhältnis an einer sächs. Hochschule haben
  • Eine finanzielle Unterstützung erfolgt in Höhe von bis zu 12.000 Euro für die Umsetzung eines Vorhabens für die Dauer von bis zu 2 Jahren

und

Tandem-Fellowships

  • für zwei berechtigte Antragsteller (gem. Einzel-Fellowship)
  • Eine finanzielle Unterstützung erfolgt in Höhe von bis zu 25.000 Euro für die Umsetzung eines Vorhabens für die Dauer von bis zu 2 Jahren

beantragt werden.

Beachten Sie bitte, dass eine Antragstellung nur in elektronischer Form mit dem dafür bereitgestellten Formular an die E-Mail-Adresse ak-elearning@lrk-sachsen.de möglich ist.

Beachten Sie zudem die Hinweise und Anforderungen in der Ausschreibung insbesondere, dass Vorhaben über die jeweilige Hochschulleitung einzureichen sind. Die spezifischen Regelungen dazu erfragen Sie bitte in Ihrer Hochschule.

Zugehörige Dokumente

Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Arbeitskreises E-Learning gern zur Verfügung.

Weitere Informationen können Sie in der Aufzeichnung des Info-Webseminars nachhören. Folien

Ergänzende Informationen der Hochschulen

  • Weitere Informationen für AntragstellerInnen der Universität Leipzig: [Webseite nicht mehr verfügbar].
  • Weitere Informationen für die TU Dresden: Hier sollen die Anträge bitte über das Prorektorat Bildung eingereicht werden. Bitte setzen Sie auch das Zentrum für interdisziplinäres Lernen und Lehren (zill@tu-dresden.de) über Ihre Antragsstellung in Kenntnis.
  • Weitere Informationen für AntragstellerInnen der Hochschule Mittweida: [Webseite nicht mehr verfügbar].
  • Weitere Informationen für die TU Freiberg: Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis spätestens 26.06.2019 ausschließlich per E-Mail: prorektor-struktur@zuv.tu-freiberg.de an die Universitätsleitung ein. Die Anträge werden dann entsprechend der Ausschreibung gebündelt an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises E-Learning übermittelt.
  • Weitere Informationen für die TU Chemnitz: Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis spätestens 26.06.2019 ausschließlich per E-Mail an die zuständige Mitarbeiterin janine.funke@verwaltung.tu-chemnitz.de ein. Die Anträge werden dann von der Hochschulleitung gesichtet und entsprechend der Ausschreibung gebündelt an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises E-Learning übermittelt.