Bayern hat als erstes Bundesland Rahmenbedingungen zur Regulierung elektronischer Fernprüfungen geschaffen. Die Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (BayFEV) unterstützt die Hochschulen des Freistaates rückwirkend zum 20. April mit einer einheitlichen Regelung für alle Prüfungen, die elektronisch und ohne Vorgabe eines bestimmten Prüfungsortes durchgeführt werden. Es werden wesentliche Grundsätze, beispielsweise zum Thema Datenschutz, zur Authentifizierung von Prüflingen, zur Videoaufsicht und zum Umgang mit technischen Störungen benannt. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) erarbeitete die Verordnung mit dem Lehrstuhl für Recht und Datensicherheit der Digitalisierung des an die TU München angegliederten TUM Center for Digital Public Services (CDPS).
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Aktuelles vom Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung der TUM
Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung – BayFEV