Am 31. Mai 2023 hat der sächsische Landtag ein neues Hochschulgesetz beschlossen. „Mit einem der modernsten Hochschulgesetze Deutschlands geben wir unserer herausragenden Wissenschafts- und Hochschullandschaft im Freistaat Sachsen den bestmöglichen rechtlichen Rahmen für ihre Weiterentwicklung“ sagte Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow am 31. Mai in Dresden. Das Gesetz werde damit grundlegend, nach der letzten größeren Novelle im Jahr 2012, erneuert und ein Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Wissenschaftsminister Gemkow informierte zu den Eckpfeilern des Gesetzes:

  • Die Autonomie der sächsischen Hochschulen soll weiter ausgebaut und die Kompetenzen der Gremien besser ausbalanciert werden. Der Transfer soll noch stärker gefördert werden mit dem Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse noch öfter in Anwendungen oder Dienstleitungen zu überführen.
  • Den Hochschulen soll ein größerer Rahmen geboten werden, um Neues zu erproben und mehr Raum gegeben werden, Organisation selbst zu gestalten. Insbesondere soll Digitalisierung bereits bei zentralen Entscheidungsprozessen an den Hochschulen ermöglicht und rechtlich abgesichert werden.
  • Die guten Bedingungen für die Arbeit von Mitarbeitenden an den Hochschulen werden zukünftig besser gewährleistet. Die Qualität wissenschaftlicher Arbeit soll unter anderem durch eine moderne und chancenreiche Personalentwicklung gesichert werden. Mit neuen Personalkategorien, wie Lektor:innen, Wissenschaftsmanager:innen oder Tandemprofessuren, werden attraktive Wege neben der klassischen Professur geschaffen werden.
  • Die Rechte der Beschäftigten werden gezielt gestärkt. Es wird erstmals eine Interessensvertretung für Doktorand:innen im Gesetz verankert und gleichzeitig muss für Lehrbeauftragte künftig eine Honorarordnung zur Höhe der Vergütung erlassen werden. Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen werden gestärkt, sie können künftig hauptamtlich beschäftigt werden, wenn das die Grundordnung der Hochschule vorsieht.
  • Zugleich betont das Gesetz die besondere Bedeutung der Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer an den Universitäten. Die Zentren für Lehrer:innenbildung werden durch die gesetzliche Konkretisierung ihrer Aufgaben gezielt gestärkt.
  • Durch Kooption der Hochschullehrenden können die Hochschulen für angewandte Wissenschaften künftig ihren Nachwuchs gemeinsam mit den Universitäten promovieren.
  • Um den Studentenwerken künftig bessere Planungssicherheit zu geben, sollen mehrjährige Vereinbarungen geschlossen werden.

Weitere Informationen und Quellen
Pressemitteilung des SMWK vom 31.05.2023
Beitrag im Portal „Forschung & Lehre“ vom 01.06.2023