Zum 1. März 2018 ist das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft getreten. Im Kern geht es insbesondere um die neu gestalteten Schranken (Ausnahmeregelungen) des Urheberrechts, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen erlauben – ohne dass hierfür eine Genehmigung bei den Urhebern oder Verlagen eingeholt werden muss. Wie geschützte Werke eingesetzt werden dürfen, ist in den Paragrafen 60a ff. UrhWissG geregelt. Weitere, umfangreiche Informationen stellt das Portal irights.info unter diesem Link zur Verfügung. Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) vom 01.09.2017 kann hier nachgelesen werden.
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