Das kürzlich publizierte Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) für Hochschulen bietet Hochschulen deutschland- und europaweit eine verlässliche rechtliche Orientierung und weist den Weg für einen rechtskonformen Umgang mit der KI-VO. Geklärt werden hochschulübergreifende Fragen, bei denen die KI-VO Interpretationsspielräume lässt und die für die Hochschulen zugleich von besonderer Relevanz sind. Ermittelt wurden diese Fragen in einem mehrstufigen Prozess unter Einbeziehung der nordrhein-westfälischen Hochschulen, hochschulbezogener Rechtsinformationsstellen der Bundesländer und weiterer Expertinnen und Experten.
Entstanden ist das Rechtsgutachten im Kontext des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Dach der Digitalen Hochschule NRW geförderten Projekts KI:edu.nrw.
Das Gutachten von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist online abrufbar: Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen, 2025, DOI: https://doi.org/10.13154/294-13421
Interessierte können bei Fragen zum Gutachten das Team von KI:edu.nrw unter kiedu-nrw@ruhr-uni-bochum.de kontaktieren.
Weitere Informationen
Download des Rechtsgutachtens
Projekt „KI:edu.nrw“